Monheim am Rhein, Nordrhein-Westfalen: Unfall mit E-Scooter – 13-Jähriger schwer verletzt

Am Freitag, 24. April 2026, verunfallte in Monheim am Rhein ein 13-Jähriger mit einem gemieteten E-Scooter.

Er wurde schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 16:25 Uhr befuhr ein 13-Jähriger mit einem E-Scooter, den er zuvor bei einem E-Scooter-Verleih gemietet hatte, den Gehweg entlang der Rheinuferpromenade.

Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte.

Schwer verletzt wurde er von alarmierten Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, wo er zur stationären Behandlung verblieb. Der weitere E-Scooter-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen:

  • E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden.
  • Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
  • E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
  • Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten.
  • Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Bildquelle: Symbolbild Kreispolizeibehörde Mettmann

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