Alkoholisiert und ohne Führerschein: Lenker (34) bei Überschlag schwer verletzt

Allinghausen (Nordrhein-Westfalen). Ein 34-jähriger Autofahrer ist am Samstagnachmittag, 7. November, nach einem Überholmanöver gegen einen Baum geprallt und hat sich mit seinem VW Golf mehrfach überschlagen. Der Mann wurde schwer verletzt.

Der Fahrer aus Reichshof war laut Polizei alkoholisiert und nicht im Besitz eines Führerscheins. Ein Krankenwagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Polizei.news | Deutschland | Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: L341 in Allinghausen, Fahrtrichtung von Allenbach nach Hunsheim.
  • Zeit: Samstag, 7. November, gegen 16:30 Uhr.
  • Unfallablauf: Mehrere Autos vor einer scharfen Kurve überholt, gegen Baum geprallt und mehrfach überschlagen.
  • Verletzter: 34-jähriger Fahrer aus Reichshof, schwer verletzt.
  • Feststellungen: Alkoholeinfluss und kein Führerschein; Blutprobe im Krankenhaus entnommen.

Golf kommt nach mehreren Überschlägen auf Feld zum Stillstand

Der 34-Jährige fuhr gegen 16:30 Uhr mit seinem VW Golf auf der L341 von Allenbach in Richtung Hunsheim.

Kurz vor einer scharfen Kurve überholte er mehrere Autos. Anschließend verlor er die Kontrolle über seinen Wagen, prallte gegen einen Baum und überschlug sich mehrfach.

Der Golf kam schließlich auf einem Feld zum Stillstand.

Blutprobe im Krankenhaus entnommen

Der schwer verletzte Fahrer wurde mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Da er unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm dort eine Blutprobe entnommen.

Zudem stellte sich nach Angaben der Polizei heraus, dass der 34-Jährige nicht im Besitz eines Führerscheins war.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis


Polizei.news erklärt | Überholen

Kein Verbotsschild bedeutet nicht automatisch freie Fahrt

Nach § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung ist Überholen auch ohne entsprechendes Verkehrszeichen unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist.

Die gesamte Überholstrecke muss überschaubar sein

Wer überholt, muss übersehen können, dass während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Verschwindet die Strecke hinter einer Kurve oder Kuppe, kann diese Voraussetzung fehlen.

Auch das Wiedereinordnen gehört dazu

Der Überholvorgang endet erst mit dem sicheren Wiedereinordnen. Dabei darf das überholte Fahrzeug nicht behindert werden. Ausscheren und Wiedereinordnen müssen rechtzeitig und deutlich durch Blinken angekündigt werden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion