Getankt, nicht bezahlt, zur Polizei gefahren – dann fliegen weitere Delikte auf

Kirchlinteln/Verden (Niedersachsen). Erst sollen sie ohne zu bezahlen eine Tankstelle verlassen haben, wenig später erschienen sie selbst bei der Polizei: Dort erkannten Beamte zwei junge Männer und ihren Pkw anhand von Videoaufzeichnungen wieder.

Bei der anschließenden Überprüfung kamen weitere mutmaßliche Delikte ans Licht. Der 17-jährige Fahrer besaß keine Fahrerlaubnis, das Auto war nicht pflichtversichert und beim Tankbetrug mit falschen Kennzeichen unterwegs.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: ESSO-Tankstelle in Kirchlinteln.
  • Zeit: Früher Abend des 6. November 2026.
  • Beschuldigte: 17- und 20-Jähriger aus der Region Hannover.
  • Wiedererkennung: Beide erschienen aus anderen persönlichen Gründen bei der Polizeidienststelle in Verden.
  • Vorwürfe: Unter anderem Tankbetrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Videoaufzeichnungen führen zur Wiedererkennung

Nach derzeitigen Erkenntnissen betankten der 17-Jährige und sein 20-jähriger Begleiter ihren Pkw an der ESSO-Tankstelle in Kirchlinteln. Anschließend verließen sie das Gelände, ohne die Rechnung zu begleichen.

Nur wenig später erschienen beide aus anderen persönlichen Gründen bei der Polizeidienststelle in Verden. Dort erkannten die Beamten sowohl die jungen Männer als auch das genutzte Auto aufgrund vorliegender Videoaufzeichnungen umgehend wieder.

17-Jähriger ohne Fahrerlaubnis am Steuer

Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 17-Jährige den Pkw gefahren hatte, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß.

Außerdem bestand für das Fahrzeug kein gültiger Pflichtversicherungsschutz. Zum Zeitpunkt des Tankbetrugs waren zudem falsche Kennzeichen angebracht.

Gegen die beiden Beschuldigten wurden Strafverfahren unter anderem wegen Tankbetrugs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

 

Quelle: Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Bildquelle: GoogleMaps


Polizei.news erklärt | Begleitetes Fahren ab 17
Ein erwachsener Beifahrer ersetzt keine Fahrerlaubnis

Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17“ muss der Jugendliche die vorgeschriebene Fahrausbildung und die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. Bis zum 18. Geburtstag darf er nur mit einer dafür eingetragenen Begleitperson fahren.

Nicht jeder Erwachsene darf begleiten: Die Begleitperson muss unter anderem mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen. Ein 20-jähriger Beifahrer erfüllt die Altersvoraussetzung nicht.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion