Verden (Niedersachsen). Ein dreijähriges Kind ist am Freitag, 6. November 2026, bei einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter gestürzt und im Gesicht verletzt worden.
Der Unfall ereignete sich gegen 18:15 Uhr auf dem Fußgängerweg entlang des Spielplatzes Oderplatz. Das Kind wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Polizei.news | Deutschland | Niedersachsen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unfallort: Fußgängerweg entlang des Spielplatzes Oderplatz in Verden.
- Unfallzeit: Freitag, 6. November 2026, gegen 18:15 Uhr.
- Beteiligte: 17-jähriger E-Scooterfahrer aus Verden und dreijähriges Kind.
- Folgen: Kind im Gesicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht; Verfahren gegen den Unfallverursacher eingeleitet.
Bei dem Zusammenstoß mit dem E-Scooter des 17-Jährigen kam das Kind zu Fall und verletzte sich im Gesicht.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Bildquelle: Symbolbild © guteksk7/iStock.com
Polizei.news erklärt | E-Scooter im Straßenverkehr
Fehlender Radweg erlaubt keine Fahrt auf dem Gehweg
Innerorts müssen E-Scooter grundsätzlich die dafür zugelassenen Radverkehrsflächen nutzen. Dazu gehören auch entsprechend ausgeschilderte gemeinsame Geh- und Radwege. Fehlen solche Flächen, ist die Fahrbahn beziehungsweise ein verkehrsberuhigter Bereich zu nutzen.
Reine Gehwege: Sie sind für E-Scooter grundsätzlich tabu, sofern keine ausdrückliche Ausnahme besteht. Nach der im November 2026 geltenden Regelung genügt das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein hierfür noch nicht; erforderlich ist eine entsprechende Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion