(Löbau, Sachsen). Am Freitagmittag hat sich eine 20-jährige Frau Kunstblut an den Mund geschmiert und sich so in eine Bushaltestelle an der Laubaner Straße in Löbau gelegt.
Dadurch erweckte sie auf einen Passanten den Eindruck, sich in einer Notlage zu befinden. Dieser verständigte daraufhin über Notruf einen Krankenwagen und die Polizei.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Löbau, Bushaltestelle an der Laubaner Straße; anschließend angrenzender Einkaufsmarkt
- Zeitpunkt: 06.11.2026, 12:10 Uhr
- Beteiligte: 20-jährige Deutsche; Atemalkoholwert von umgerechnet 2,2 Promille
- Vorgetäuschte Notlage: Kunstblut am Mund veranlasste einen Passanten, einen Krankenwagen und die Polizei zu verständigen
- Feuer: Frau entzündete in einer WC-Kabine eine Rolle Toilettenpapier; kein Übergreifen auf andere Gegenstände
- Weiterer Verlauf: Bei der Verbringung in ein Krankenhaus trat die Frau nach unterstützenden Polizisten
- Tatvorwürfe: Notrufmissbrauch, versuchte schwere Brandstiftung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Es stellte sich heraus, dass sich die junge Frau in keiner Notlage befand, dafür jedoch stark alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von umgerechnet 2,2 Promille.
In der weiteren Folge gab die Frau an, dass sie auf Toilette muss. Sie wurde daraufhin von einer Polizeibeamtin zu einem angrenzenden Einkaufsmarkt begleitet. In der dortigen WC-Kabine entzündete die junge Frau mit ihrem Feuerzeug eine Rolle Toilettenpapier, wodurch diese beschädigt wurde. Zu einem Übergreifen des Feuers auf andere Gegenstände kam es nicht.
Bei der anschließenden Verbringung in ein Krankenhaus trat die 20-Jährige zudem nach den unterstützenden Polizisten. Die Deutsche muss sich nun wegen Notrufmissbrauchs, versuchter schwerer Brandstiftung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Quelle: Polizeidirektion Görlitz
Bildquelle: Symbolbild © megaflopp/Shutterstock.com
Polizei.news informiert | Notruf und Hilfeleistung
Unklare Notlage: Im Zweifel Hilfe holen
Passanten können nicht immer erkennen, ob jemand tatsächlich medizinische Hilfe benötigt. Wer eine mögliche Notlage bemerkt, sollte seine Beobachtungen ernst nehmen und der Leitstelle möglichst genau schildern.
1. Bei medizinischen Notfällen 112 wählen
Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt den Notruf auch dann, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist oder Zweifel am Gesundheitszustand einer betroffenen Person bestehen. Eine sichere Diagnose durch den Anrufer ist dafür nicht erforderlich.
2. Beobachtungen genau beschreiben
Nennen Sie den genauen Standort und schildern Sie, was Sie wahrnehmen. Beantworten Sie die Rückfragen der Leitstelle und warten Sie, bis diese das Gespräch beendet.
3. Absichtliches Vortäuschen kann strafbar sein
§ 145 Strafgesetzbuch erfasst unter anderem das absichtliche oder wissentliche Vortäuschen einer Notlage, durch das die Hilfe anderer als erforderlich dargestellt wird. Wer aufgrund ernst gemeinter Sorge Hilfe ruft und seine Beobachtungen wahrheitsgemäß schildert, handelt anders als jemand, der bewusst einen falschen Alarm auslöst.
Gut zu wissen: Ein unnötiger Einsatz ist nicht automatisch ein strafbarer Notrufmissbrauch. § 145 Absatz 1 Strafgesetzbuch setzt absichtliches oder wissentliches Handeln voraus.
Praktischer Tipp: Sagen Sie beim Notruf ausdrücklich, wenn Sie etwas nicht beurteilen können. Beschreiben Sie die sichtbaren Anzeichen, statt eine Diagnose zu vermuten.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion