18-Jähriger mit Flüssigkeit übergossen und angezündet – Polizei nimmt Verdächtigen fest

Berlin-Nikolassee (Berlin). Ein 24-Jähriger soll am Abend auf dem Hohenzollernplatz einen 18-Jährigen mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Der junge Mann erlitt Brandverletzungen an einer Hand und am Rumpf.

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen noch in der Nähe fest. Vorausgegangen war nach bisherigen Erkenntnissen ein Streit nach einer mutmaßlichen sexuellen Belästigung einer 17-Jährigen.

Polizei.news | Deutschland | Berlin
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Hohenzollernplatz in Berlin-Nikolassee.
  • Tatzeit: Kurz vor 21:00 Uhr.
  • Verletzter: 18-Jähriger mit Brandverletzungen an einer Hand und am Rumpf.
  • Tatverdächtiger: 24-Jähriger in Tatortnähe festgenommen.
  • Weiteres Verfahren: Vorführung beim Ermittlungsgericht zur Prüfung eines Untersuchungshaftbefehls angekündigt.

Streit nach mutmaßlicher sexueller Belästigung

Nach derzeitigen Erkenntnissen gerieten kurz vor 21:00 Uhr eine 17-Jährige und ihr 18-jähriger Begleiter mit einem 24-Jährigen auf dem Hohenzollernplatz in einen Streit. Der 24-Jährige soll die Jugendliche zuvor sexuell belästigt haben.

Im Verlauf der Auseinandersetzung soll er den 18-Jährigen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und anschließend in Brand gesetzt haben.

Alarmierte Rettungskräfte brachten den Verletzten zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus.

Polizei nimmt 24-Jährigen in der Nähe fest

Einsatzkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts nahmen den Tatverdächtigen noch in der Nähe fest und brachten ihn in einen Polizeigewahrsam. Dort wurde er der Kriminalpolizei der Polizeidirektion 4 (Süd) überstellt.

Nach Angaben der Polizei ist eine Vorführung beim Ermittlungsgericht vorgesehen. Dieses soll prüfen, ob ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wird.

 

Quelle: Polizei Berlin
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Polizei.news erklärt | Ermittlungsgericht

Was wird bei der Prüfung eines Untersuchungshaftbefehls entschieden?

Eine Festnahme führt nicht automatisch zu Untersuchungshaft. Darüber entscheidet ein Gericht anhand der gesetzlichen Voraussetzungen.

Tatverdacht und Haftvoraussetzungen

Das Gericht prüft insbesondere, ob ein dringender Tatverdacht besteht und die gesetzlichen Haftvoraussetzungen vorliegen. Als Haftgründe kommen beispielsweise Fluchtgefahr oder die Gefahr einer Beeinflussung von Zeugen und Beweismitteln in Betracht. Zudem muss die Untersuchungshaft verhältnismäßig sein.

Eine Haftentscheidung ist kein Schuldspruch

Bei der Vorführung wird über die weitere Freiheitsentziehung im laufenden Verfahren entschieden. Die abschließende Entscheidung über Schuld und Strafe wird damit nicht vorweggenommen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion