An der Kasse war die Tasche weg: Seniorin beim Einkauf bestohlen

Haan (Nordrhein-Westfalen). Eine unbekannte Person hat am Donnerstag, 5. November 2026, einer Seniorin beim Einkauf im Discounter die Handtasche gestohlen. Die Polizei warnt angesichts deutlich gestiegener Fallzahlen vor Taschendiebstahl.

Die Frau hielt sich zwischen 11:50 und 12:10 Uhr in einem Discounter an der Düsseldorfer Straße auf. Ihre Handtasche samt Portemonnaie hatte sie in den Einkaufswagen gelegt. Erst als sie an der Kasse bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Discounter an der Düsseldorfer Straße in Haan.
  • Tatzeit: Donnerstag, 5. November 2026, zwischen 11:50 und 12:10 Uhr.
  • Diebstahl: Die Handtasche samt Portemonnaie verschwand aus dem Einkaufswagen einer Seniorin.
  • Ermittlungen: Bislang gibt es keine Hinweise auf die Identität der unbekannten Person.
  • Fallzahlen: Im Kreis Mettmann registrierte die Polizei 2025 insgesamt 947 Taschendiebstahlsdelikte – 300 mehr als 2024.

Diebstahl bedeutet oft mehr als den Verlust von Bargeld

Die Seniorin alarmierte die Polizei. Die bisherigen Ermittlungen ergaben jedoch keine Hinweise auf eine Täterin oder einen Täter.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut vor Taschendiebstahl zu warnen. Allein im Kreis Mettmann wurden im Jahr 2025 insgesamt 947 entsprechende Delikte registriert. Das waren 300 Fälle mehr als im Vorjahr.

Für Betroffene kommt zum Verlust von Tasche, Portemonnaie und Bargeld häufig weiterer Aufwand hinzu: Gestohlene Dokumente und Karten müssen ersetzt beziehungsweise gesperrt werden. Die Neuausstellung von Personalausweis, Führerschein, Bank- oder Versichertenkarten kann zudem Gebühren verursachen.

So schützen Sie Ihre Wertsachen beim Einkauf

Taschendiebe nutzen häufig kurze Momente der Unaufmerksamkeit. Besonders in Geschäften, an Kassen, auf Wochenmärkten und an anderen belebten Orten sollten Kundinnen und Kunden aufmerksam bleiben.

  • Tragen Sie Handtaschen und Wertsachen eng und verschlossen am Körper.
  • Legen Sie Taschen, Geldbörsen und Smartphones niemals unbeaufsichtigt in den Einkaufswagen oder auf andere Ablageflächen.
  • Lassen Sie sich beim Einkauf nicht ablenken. Seien Sie vorsichtig, wenn Fremde ungewöhnlich nahekommen oder Sie gezielt ansprechen.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld wie nötig und nicht sämtliche wichtigen Dokumente mit.
  • Notieren Sie Ihre PIN niemals auf einem Zettel, den Sie gemeinsam mit der Bankkarte aufbewahren.

Nach einem Diebstahl Karten sofort sperren lassen

Wer bestohlen wurde, sollte möglichst schnell die Polizei informieren. Bank- und Kreditkarten sollten umgehend gesperrt werden. Der zentrale Sperr-Notruf ist unter 116 116 erreichbar. Bei einem gestohlenen Mobiltelefon sollte auch die SIM-Karte gesperrt werden.

Die Polizei appelliert, Wertsachen niemals unbeaufsichtigt zu lassen – auch nicht für einen kurzen Moment. Bereits ein Augenblick der Unaufmerksamkeit kann Dieben ausreichen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Bildquelle: Symbolbild © georgeclerk/iStock.com


Polizei.news erklärt | Bankkarte gestohlen
Warum zusätzlich eine KUNO-Sperre wichtig ist

Nach dem Diebstahl einer girocard sollten Betroffene neben der Sperrung bei ihrer Bank auch die Polizei informieren. Denn Zahlungen mit Unterschrift werden über ein zusätzliches System abgesichert.

Bezahlen geht teilweise ohne PIN

Beim elektronischen Lastschriftverfahren reicht eine Unterschrift statt der Geheimzahl. Deshalb ist eine unbekannte PIN allein kein ausreichender Schutz vor dem Missbrauch einer gestohlenen Karte.

Polizei übermittelt Kartendaten an KUNO

Mit Einverständnis der betroffenen Person kann die Polizei die Kartendaten an das KUNO-System melden. Angeschlossene Handelsunternehmen können die Karte damit auch für Zahlungen per Lastschrift mit Unterschrift sperren.

Diese Angaben werden benötigt

Für die Meldung sind die Kontodaten und die Kartenfolgenummer wichtig. Letztere hilft, die gestohlene Karte eindeutig zuzuordnen, wenn zu einem Konto mehrere Karten ausgegeben wurden.

Tipp: Bei der Anzeige ausdrücklich nach der KUNO-Sperre fragen. Sie ergänzt die sofortige Sperrung bei der Bank beziehungsweise über 116 116.

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion