Hammersbach (Hessen). Die Kriminalpolizei in Hanau sucht nach der vermissten Leonie-Sophie Galler. Die 13-Jährige wurde zuletzt am Montagnachmittag, 2. November 2026, gegen 15:00 Uhr in Hammersbach gesehen.
Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach der Jugendlichen.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Vermisst: Leonie-Sophie Galler, 13 Jahre alt, aus Hammersbach.
Zuletzt gesehen: Montag, 2. November 2026, gegen 15:00 Uhr in Hammersbach.
Beschreibung: Etwa 1,65 Meter groß, schlanke Statur und blondes Haar.
Kleidung: Zur zuletzt getragenen Kleidung liegen keine Hinweise vor.
Hinweise: Kriminalpolizei Hanau, Telefon 06181 100-123.
13-Jährige mit blondem Haar gesucht
Leonie-Sophie ist etwa 1,65 Meter groß, von schlanker Statur und hat blondes Haar. Welche Kleidung sie zum Zeitpunkt ihres Verschwindens trug, ist nicht bekannt.
Die Kriminalpolizei fragt, wer die Vermisste gesehen hat oder Angaben zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort machen kann.
Unverändertes Foto der Vermissten
Wo ist Leonie-Sophie Galler?
Hinweise zum Aufenthaltsort der 13-Jährigen nimmt die Kriminalpolizei in Hanau unter der Telefonnummer 06181 100-123 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Kinder und Jugendliche gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei Minderjährigen nimmt die Polizei grundsätzlich eine mögliche Gefahr für Leib und Leben an.
Nicht erst 24 oder 48 Stunden abwarten
Wenn ein Kind unter diesen Umständen vermisst wird, sollte die Polizei umgehend informiert werden. Eine vorgeschriebene Wartefrist gibt es dafür nicht.
Aktuelles Foto und letzte Aufenthaltsorte bereithalten
Für die Vermisstenanzeige benötigt die Polizei unter anderem ein aktuelles Foto, bekannte oder mögliche Aufenthaltsorte, Angaben zur zuletzt getragenen Kleidung und Kontaktdaten.
Neue Kontakte und Rückkehr sofort mitteilen
Meldet sich die vermisste Person oder kehrt sie zurück, muss die Polizei unverzüglich darüber informiert werden. So können die Suchmaßnahmen angepasst oder beendet werden.
Wichtig: Die grundsätzliche Gefahrenannahme bei Minderjährigen bedeutet nicht, dass im konkreten Vermisstenfall bereits Hinweise auf eine Straftat vorliegen.