Goldübergabe nach Anlagebetrug: Polizei nimmt 70-Jährigen fest
(Hennigsdorf, Brandenburg). In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen des Verdachts des Betruges gem. § 263 StGB konnten Ermittler des Landeskriminalamtes am Nachmittag des 04. November in Hennigsdorf einen Tatverdächtigen auf frischer Tat festnehmen.
Eine 70-jährige Geschädigte wurde zuvor telefonisch und per E-Mail kontaktiert und überredet, über einen Online-Handel Gold im mittleren fünfstelligen Bereich zu bestellen, um dieses bei den Betrügern anzulegen. Anschließend wurde sie durch einen Unbekannten kontaktiert und eine Übergabe des Goldes vereinbart. Eine erste Übergabe fand im September statt. Da der Geschädigten der Sachverhalt dann doch komisch vorkam, erstattete sie im Oktober Strafanzeige. Als die Täter am 04. November einen weiteren Teil des Goldes abholen wollten, konnten Polizeibeamte einen 70-jährigen Tatverdächtigen bei der Übergabe festnehmen.
Nach der Vernehmung wurde dieser auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen. Es wird geprüft, ob der Tatverdächtige möglicherweise selbst Opfer der Betrüger war und in deren Auftrag handelte. Die Ermittlungen dauern an.
Anlagebetrug erkennen – Darauf sollten Sie achten:
- Unrealistische Gewinnversprechungen: Betrügerische Plattformen versprechen große Gewinne bei geringen Investitionen.
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- Remotezugriff: Die vermeintlichen Investitionsberater fordern einen Fernzugriff auf Ihr Gerät. Sie behaupten, dass sie z. B. AnyDesk oder TeamViewer für das Trading benötigen. In Wirklichkeit verschaffen sie sich Zugriff auf ihre Daten und Passwörter und installieren ggf. Schadsoftware.
- Informieren Sie sich im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu den Trading-Plattformen gibt. Auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie z. B. unter dem Link https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzbetrug/finanzbetrug_node.html weiterführende Informationen zum Thema Anlagebetrug. Darüber hinaus existieren mehrere Warnlisten über unseriöse Anbieter im Internet (Suchbegriff „Warnliste Anlagebetrug“).
Achtung: Gibt es keine Einträge oder Erfahrungen, bedeutet das nicht, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt! - Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, inwiefern der Geschäftsbetrieb der Trading-Plattform in Deutschland genehmigt bzw. angezeigt wurde.
- Schauen Sie sich die Internetseite der Trading-Plattform genau an: Seriöse Anbieter weisen im Impressum mindestens die Betreiberfirma, den Firmensitz und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon aus.
- Überweisungen an Privatpersonen: Sofern Sie Überweisungen auf Privatkonten vornehmen sollen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrug.
- Auszahlungen sind an Bedingungen geknüpft: Es wird behauptet, dass Auszahlungen erst nach Zahlung von angeblichen Gebühren und Steuern (o. ä.) geleistet werden können. Sofern keine weiteren Einzahlungen erfolgen, wird der Kontakt regelmäßig abgebrochen.
- Hinweis zum sog. „Recovery Scam“: Nach einem Anlagebetrug bieten Ihnen unseriöse Dienstleister unaufgefordert ihre Hilfe an. Sie versprechen, Ihr Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen. In vielen Fällen sind dies die gleichen Betrüger, die Sie zuvor schon geschädigt haben. Auch hier gilt: Die geforderten Vorauszahlungen sind verloren!
Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie bitte eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder online. Jeder Kontakt mit den Tätern kann weitere Gefahren bergen und sollte daher vermieden werden!
Hinweis: Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre Bank über den Betrug und erörtern Sie Möglichkeiten, die getätigten Zahlungen zu stornieren (insb. bei Kreditkartenzahlungen)!
Quelle: Polizei Brandenburg
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