Acht Strafanzeigen in wenigen Stunden: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl

(Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern). Ein 40-jähriger deutscher Mann hat innerhalb weniger Stunden mehrfach die Polizei beschäftigt und dabei eine Reihe von Straftaten begangen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Stralsund, unter anderem am Polizeihauptrevier und in einem nahegelegenen Einkaufsmarkt
  • Zeitraum: Dienstagabend, 3. November, bis Donnerstagmorgen, 5. November 2026
  • Beschuldigter: 40-jähriger deutscher Mann
  • Vorwürfe: Unter anderem Androhung von Straftaten, versuchte Beschädigung des Polizeigebäudes, Diebstahl sowie Beleidigung, Bedrohung und Nötigung von Polizeibeamten
  • Maßnahmen: Zunächst präventiver Polizeigewahrsam; nach richterlich angeordneter Entlassung und weiteren Vorfällen vorläufige Festnahme
  • Strafanzeigen: Insgesamt acht Anzeigen aufgenommen
  • Verfahrensstand: Staatsanwaltschaft Stralsund hat einen Haftbefehl beantragt; weitere Ermittlungen dauern an

Erstmals fiel der Mann am Dienstag (3. November 2026) auf, als er die Begehung von Straftaten ankündigte. In diesem Zusammenhang wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Mann in der Nacht zu Mittwoch in polizeilichen Gewahrsam genommen.

Nach seiner Entlassung auf Anordnung des Amtsgerichts Stralsund am Mittwochmorgen setzte sich das Geschehen unmittelbar fort: Noch vor dem Gebäude des Polizeihauptreviers warf der 40-Jährige eine Mülltonne gegen das Dienstgebäude und versuchte dieses zu beschädigen.

Anschließend begab er sich in einen nahegelegenen Einkaufsmarkt, wo er Lebensmittel entwendete. Da er dabei eine Waffe mit sich führte, steht zudem der Verdacht eines besonders schweren Falls des Diebstahls im Raum. Polizeibeamte konnten den Mann kurz darauf vorläufig festnehmen.

Auch im weiteren Verlauf kam es zu mehreren strafrechtlich relevanten Handlungen. So soll der 40-Jährige unter anderem verfassungswidrige Kennzeichen verwendet sowie Polizeibeamte beleidigt, bedroht und genötigt haben. Während seines erneuten Aufenthalts im polizeilichen Gewahrsam spuckte er zudem einen Polizeibeamten an.

Insgesamt wurden gegen den Mann im Zeitraum von Dienstagabend bis Donnerstagmorgen acht Strafanzeigen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat inzwischen einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

 

Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg
Bildquelle: Symbolbild © Rolf Kremming/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Haftantrag und Untersuchungshaft

Ein Haftantrag ist noch kein Haftbefehl

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt, muss darüber ein Richter entscheiden. Der Antrag allein bestätigt noch keine Anordnung von Untersuchungshaft.

1. Richterliche Entscheidung erforderlich

Nach § 114 StPO wird Untersuchungshaft durch einen schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. Die Staatsanwaltschaft kann diese Entscheidung beantragen, trifft sie jedoch nicht selbst.

2. Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft

§ 112 StPO verlangt für Untersuchungshaft grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein. Die Zahl der Strafanzeigen allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Gut zu wissen: Die vorliegende Meldung bestätigt einen gestellten Haftantrag. Ob das Gericht einen Haftbefehl erlassen hat, wird darin noch nicht mitgeteilt.

Praktischer Tipp: Achten Sie bei Folgemeldungen auf die genaue Formulierung: „Haftbefehl beantragt“ und „Haftbefehl erlassen“ bezeichnen unterschiedliche Verfahrensstände.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion