16-jährige Charlotte S. vermisst – Polizei bittet um Hinweise

(Kiesdorf a. d. Eigen, Sachsen). Seit Montag, 02. November 2026 wird die 16-jährige Charlotte S. aus Kiesdorf a. d. Eigen vermisst.

Die Vermisste wurde zuletzt im Wohnumfeld gesehen.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vermisste: Charlotte S., 16 Jahre alt, aus Kiesdorf a. d. Eigen
  • Vermisst seit: Montag, 02. November 2026
  • Letzte Sichtung: Im Wohnumfeld
  • Beschreibung: Circa 165 cm groß, schlanke Statur, lange glatte schwarze Haare
  • Bekleidung: Weiße Jacke und weiße Turnschuhe
  • Hinweise: Polizeirevier Zittau-Oberland unter 03583 62-0 oder jede andere Polizeidienststelle

Beschreibung der Vermissten

  • weiblich
  • 16 Jahre alt
  • ca. 165 cm groß
  • schlanke Statur
  • lange glatte schwarze Haare

Bekleidung:

  • weiße Jacke
  • weiße Turnschuhe

Zeugenaufruf

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe!

  • Wer hatte seit dem 02. November 2026 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seitdem gesehen?
  • Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Hinweise richten Sie bitte an:

Polizeirevier Zittau-Oberland

Besucheradresse:
Haberkornplatz 2
02763 Zittau

Telefon:03583 62-0

  • Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.


 

Quelle: Polizei Sachsen
Bildquelle: Polizei Sachsen


Polizei.news informiert | Vermisste Kinder und Jugendliche

Bei vermissten Minderjährigen nicht abwarten

Wenn Kinder oder Jugendliche ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, sollte die Polizei umgehend informiert werden.

1. Keine Wartefrist einhalten

Für eine Vermisstenmeldung muss nicht erst eine bestimmte Zahl von Stunden vergehen. Die Polizei empfiehlt, bei vermissten Kindern und Jugendlichen unverzüglich Kontakt aufzunehmen.

2. Neue Kontakte und Rückkehr melden

Informieren Sie die Polizei unverzüglich, wenn sich die vermisste Person meldet oder zurückkehrt. Auch neue Informationen zu ihrem Aufenthaltsort sollten direkt weitergegeben werden.

Gut zu wissen: Bei Minderjährigen setzt eine Vermisstenmeldung keinen bereits nachgewiesenen Straftatverdacht voraus.

Praktischer Tipp: Halten Sie bei einem Hinweis möglichst den genauen Zeitpunkt, den Ort und die beobachteten Umstände bereit. Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion