Haschisch statt Käse: Zollhund Eric erschnüffelt Drogen in zwei Brötchen
Rheinmünster (Baden-Württemberg). Rauschgiftspürhund „Eric“ hat am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden Haschisch in zwei Brötchen aufgespürt. Insgesamt 194 Gramm waren in der Reiseverpflegung eines 58-jährigen Portugiesen versteckt.
Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe kontrollierten am 3. November 2026 Reisende eines Fluges aus Porto. Der Diensthund schlug bei insgesamt drei Personen an, in deren Gepäck anschließend Betäubungsmittel gefunden wurden.
Bei der Kontrolle erhielten die Zöllner Unterstützung von Rauschgiftspürhund „Eric“. Der speziell für die Suche nach Betäubungsmitteln ausgebildete Vierbeiner schlug gleich bei drei Reisenden an und zeigte zielgenau deren mitgeführtes Gepäck an.
194 Gramm Haschisch in zwei Brötchen versteckt
Im Rucksack eines 58-jährigen Portugiesen machten die Einsatzkräfte einen ungewöhnlichen Fund: Zwischen der Reiseverpflegung befanden sich zwei Brötchen, die nicht nur mit herkömmlichem Belag gefüllt waren. In ihrem Inneren waren insgesamt 194 Gramm Haschisch versteckt.
Gegen den 58-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und die Abgabenordnung (AO) eingeleitet.
Weitere Drogenfunde und ein Einreiseverbot
Auch bei den beiden weiteren Reisenden bewies Diensthund „Eric“ seinen guten Spürsinn. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner ebenfalls kleinere Mengen Marihuana. Gegen beide Personen wurden ebenfalls Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das KCanG und die AO eingeleitet.
Bei einer der beiden Personen, einer 22-jährigen Brasilianerin, stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass gegen sie ein Einreiseverbot für Deutschland bestand. Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Bundespolizei übergeben.
Zoll weist auf Verbot der grenzüberschreitenden Mitnahme hin
Der Besitz und Konsum von Cannabis unterliegen in Deutschland seit der Teillegalisierung bestimmten gesetzlichen Regelungen. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen. Diese Erlaubnis gilt jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis über die deutschen Staatsgrenzen hinweg bleiben unabhängig von der mitgeführten Menge verboten.
Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Bildquelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion