(Klostermansfeld, Sachsen-Anhalt). Auf der Landesstraße aus Siebigerode kommend versuchte ein PKW kurz vor dem Abzweig Benndorf einen langsam fahrenden PKW Aixam bei Nebel zu überholen.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Landesstraße 226 bei Klostermansfeld, kurz vor dem Abzweig Benndorf, aus Richtung Siebigerode
- Zeitpunkt: 04.11.2026, 06:15 Uhr
- Unfall: Beim Überholen eines Aixam bei Nebel kollidierte ein Pkw seitlich mit diesem und anschließend frontal mit einem entgegenkommenden Auto
- Verletzte: Eine 53-Jährige schwerstverletzt; der 55-jährige Fahrer im Gegenverkehr wurde ebenfalls verletzt und später per Rettungshubschrauber verlegt; zwei 17-Jährige im Aixam leicht verletzt
- Rettung: Die Feuerwehr befreite die 53-Jährige und den 55-Jährigen aus ihren Fahrzeugen
- Sperrung: Mehr als vier Stunden für Rettung, Unfallaufnahme und Bergung
- Sachschaden: Circa 40.000 Euro
Da plötzlich während des Überholvorganges ein PKW im Gegenverkehr auftauchte, wich das Überholfahrzeug nach rechts aus und stieß mit dem bauartbedingt nur 45-km/h fahrende Fahrzeug seitlich zusammen bis es frontal mit dem Gegenverkehr kollidierte. Die 53-jährige Frau im Überholfahrzeug wurde schwerstverletzt und musste von der Feuerwehr aus ihrem PKW befreit werden. Sie wurde mit einem Rettungswagen zur medizinischen Versorgung in eine Klinik nach Halle verbracht. Auch der 55-jährige Fahrer im Gegenverkehr wurde von der Feuerwehr aus dem Fahrzeugwrack befreit. Er kam zunächst in eine Klinik im Landkreis und wurde später mit dem Rettungshubschrauber verlegt. Der 17-jährige Fahrzeugführer des Aixam sowie eine weitere 17-jährige Fahrzeuginsassin wurden leicht verletzt.
Für die Rettung der Verletzten, die Unfallaufnahme und die Bergung der beteiligten Fahrzeuge wart die Straße mehr als vier Stunden gesperrt. Der Sachschaden wird mit ca. 40.000 Euro angegeben.
Quelle: Polizeiinspektion Halle (Saale)
Bildquelle: Symbolbild © iStockphoto.com / Anski
Polizei.news informiert | Überholen und Fahren bei Nebel
Überholen braucht freie Sicht auf die gesamte Strecke
Nebel erschwert es, Entfernungen und Gegenverkehr rechtzeitig einzuschätzen. Ein langsam vorausfahrendes Fahrzeug allein ist deshalb kein ausreichender Grund, zum Überholen anzusetzen.
1. Gegenverkehr muss unbehindert bleiben
Nach § 5 StVO darf nur überholen, wer die Verkehrssituation so weit überblicken kann, dass während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen unzulässig.
2. Geschwindigkeit an die Sicht anpassen
§ 3 StVO verlangt, die Geschwindigkeit den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Grundsätzlich muss innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden können.
3. Unter 50 Metern Sicht höchstens 50 km/h
Beträgt die Sichtweite wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter, sind maximal 50 km/h erlaubt. Erfordern die Umstände eine geringere Geschwindigkeit, muss entsprechend langsamer gefahren werden.
Gut zu wissen: Auch ohne ausgeschildertes Überholverbot gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für jedes Überholmanöver. Welche Sichtweite am Unfallort bestand, geht aus der Meldung nicht hervor.
Praktischer Tipp: Bleiben Sie bei eingeschränkter Sicht hinter dem langsameren Fahrzeug, wenn Sie die gesamte benötigte Überholstrecke nicht sicher überblicken können.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion