Vermummte werfen Steine und Farbbomben auf Polizeiposten

(Leipzig, Sachsen). Auf der Leipziger Eisenbahnstraße kam es gestern Abend zu einem Landfriedensbruch, bei dem der Polizeiposten beschädigt wurde.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße in Leipzig-Neustadt-Neuschönefeld
  • Zeitpunkt: 03.11.2026, gegen 21:10 Uhr
  • Vorfall: Eine dunkel gekleidete und vermummte Gruppe zündete Pyrotechnik und griff einen Polizeiposten mit Steinen und Farbbomben an
  • Schäden: Mehrere Fensterscheiben und die Hauswand wurden beschädigt; die Schadenshöhe ist noch unbekannt
  • Möglicher Hintergrund: Ein mitgeführtes Banner deutet laut Polizei auf einen Zusammenhang mit Durchsuchungen in der linksextremistischen Szene hin
  • Ermittlungen: Verdacht des Landfriedensbruchs und der Sachbeschädigung; die kurz darauf eingetroffenen Polizeikräfte trafen niemanden mehr an

Eine Gruppe von mehreren Personen lief die Eisenbahnstraße entlang und zündete dabei pyrotechnische Gegenstände. Die Personen waren allesamt dunkel gekleidet und vermummt. Aufgrund eines mitgeführten Banners wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um eine Resonanzaktion gegen die gestrigen Durchsuchungsmaßnahmen des Landeskriminalamts Sachsen in der linksextremistischen Szene handeln könnte (Hintergrund: Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung). Als die Gruppe in die Hermann-Liebmann-Straße abbog, griff sie den dortigen Polizeiposten an. Dabei wurden Steine und Farbbomben geworfen, wodurch mehrere Fensterscheiben und die Hauswand beschädigt wurden. Der Sachschaden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die eingesetzten Polizeikräfte waren innerhalb weniger Minuten vor Ort, konnten aber niemanden antreffen. Es wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und der Sachbeschädigung ermittelt.

 

Quelle: Polizeidirektion Leipzig
Bildquelle: Symbolbild © iStockphoto.com / AntonioFrancois


Polizei.news informiert | Landfriedensbruch und Sachbeschädigung

Wann Gewalt aus einer Menschenmenge strafbar ist

Bei gemeinschaftlichen Angriffen aus einer Menschenmenge kann der Straftatbestand des Landfriedensbruchs erfüllt sein. Welche Voraussetzungen vorliegen und wem welche Handlungen zuzurechnen sind, müssen die Ermittlungen klären.

1. Was Landfriedensbruch bedeutet

§ 125 StGB erfasst unter anderem die Beteiligung an gemeinschaftlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen aus einer Menschenmenge, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Auch entsprechende Bedrohungen von Menschen können darunterfallen.

2. Die individuelle Beteiligung zählt

Die bloße Anwesenheit in einer Menschenmenge genügt für sich genommen nicht. Das Gesetz erfasst Täter und Teilnehmer sowie Personen, die auf die Menge einwirken, um deren Bereitschaft zu den genannten Handlungen zu fördern.

3. Auch Farbwürfe können Sachbeschädigung sein

§ 303 StGB betrifft die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen. Erfasst wird außerdem eine unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes, wenn sie nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend ist. Daher können neben zerstörten Scheiben auch Farbverunreinigungen strafrechtlich relevant sein.

Gut zu wissen: Ein vermuteter politischer Hintergrund ersetzt nicht den Nachweis einer individuellen Tatbeteiligung. Der mögliche Zusammenhang mit den Durchsuchungen ist im vorliegenden Fall noch nicht abschließend geklärt.

Praktischer Tipp: Halten Sie bei Steinwürfen oder anderer Gewalt Abstand und suchen Sie einen sicheren Ort auf. Verständigen Sie bei akuter Gefahr die Polizei über 110, ohne sich für Beobachtungen oder Aufnahmen selbst zu gefährden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion