(Wanzleben, Sachsen-Anhalt). Am Montagnachmittag kam es auf einem Feldweg zwischen Bottmersdorf und Stadt Frankfurt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und dem Fahrzeugführer eines Kleintransporters.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Feldweg zwischen Bottmersdorf und Stadt Frankfurt bei Wanzleben
- Zeitpunkt: 2. November 2026, 14:50 Uhr
- Beteiligte: 70-jähriger Kleintransporterfahrer und 47-jähriger Motorradfahrer
- Verletzungen: Motorradfahrer schwer verletzt; Versorgung durch den Rettungsdienst und Transport ins Krankenhaus
- Hilfe: Eine hinzukommende Zeugin unterstützte dabei, das Motorrad vom Verletzten zu heben.
- Feststellungen: Motorradfahrer ohne Fahrerlaubnis; Motorrad nicht zugelassen; Verdachtsmomente für möglichen Alkoholkonsum
- Ermittlungen: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis; genauer Unfallhergang wird geprüft.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 70- jährige Fahrer eines Kleintransporters den Feldweg aus Richtung Bottmersdorf kommend und beabsichtigte an einer Kreuzung nach rechts in Richtung Stadt Frankfurt abzubiegen. Während des Abbiegevorgangs nahm dieser einen lauten Knall wahr und ging zunächst von einer Kollision mit einem Tier aus. Nach dem Anhalten stellte er einen gestürzten Motorradfahrer im angrenzenden Buschwerk fest. Eine hinzukommende Zeugin leistete sofortige Hilfe und unterstützte dabei, das Motorrad von dem Verletzten zu heben.
Der Motorradfahrer erlitt schwere Verletzungen und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst medizinisch versorgt und in ein Krankenhaus verbracht. Vor Ort ergaben sich mehrere Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen Alkoholkonsums des 47- jährigen Motorradfahrers. Zudem wurde bekannt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und das Motorrad nicht zugelassen war. Der schwer Verletzte wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Gegen den 47- Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die genauen Umstände des Unfallhergangs werden nun geprüft.
Quelle: Polizeirevier Börde
Bildquelle: Symbolbild © Sasha Chornyi/Shutterstock.com
Polizei.news informiert | Verkehr auf Feldwegen
Schmale Wege und Kreuzungen: Tempo und Übersicht entscheiden
Auf schmalen Wegen sind angepasste Geschwindigkeit und aufmerksames Abbiegen besonders wichtig. Die folgenden Hinweise erläutern allgemeine Verkehrsregeln; der konkrete Unfallhergang ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
1. Innerhalb der Sichtweite anhalten können
Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit unter anderem zu Straßenverhältnissen und Sicht passen. Grundsätzlich muss innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden können. Ist die Fahrbahn so schmal, dass Gegenverkehr gefährdet werden könnte, gilt die Hälfte der übersehbaren Strecke.
2. Abbiegen deutlich ankündigen
Wer abbiegen will, muss dies nach § 9 StVO rechtzeitig und deutlich durch Blinken ankündigen. Vor dem Einordnen und grundsätzlich nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
3. Besonderheit beim Verlassen eines Feldwegs
Wer aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt, kann sich nicht auf „rechts vor links“ berufen. § 8 StVO nimmt diese Situation ausdrücklich von der allgemeinen Vorfahrtsregel aus.
Gut zu wissen: Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Empfehlung, dieses Tempo stets auszuschöpfen. Schlechte Sicht oder eine schmale Fahrbahn können eine deutlich langsamere Fahrt erfordern.
Praktischer Tipp: Verringern Sie vor unübersichtlichen Kreuzungen frühzeitig die Geschwindigkeit und prüfen Sie die Verkehrsführung sowie die Beschilderung.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion