(Bergen auf Rügen, Mecklenburg-Vorpommern). Am heutigen Montag (2. November 2026) kam es kurz vor 11:00 Uhr in der Schulstraße in Bergen auf Rügen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fußgänger.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Schulstraße in Bergen auf Rügen
- Zeitpunkt: 2. November 2026, kurz vor 11:00 Uhr
- Beteiligte: 42-jährige deutsche Ford-Fahrerin und 87-jähriger deutscher Fußgänger
- Unfallhergang: Zusammenstoß auf der Fahrbahn, als der Fußgänger die Straße überquerte
- Verletzungen: Fußgänger mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht
- Fahrzeug: Ford nicht mehr fahrbereit und abgeschleppt
- Sachschaden: Geschätzt etwa 10.000 Euro
- Ermittlungen: Unfallhergang noch ungeklärt; Unaufmerksamkeit kommt als mögliche Ursache in Betracht
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr eine 42-jährige deutsche Fahrzeugführerin mit ihrem Ford die Schulstraße, als ein 87-jähriger deutscher Fußgänger die Fahrbahn überquerte. In der Folge kam es auf der Fahrbahn zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw und dem Fußgänger.
Der 87-Jährige erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Als mögliche Unfallursache kommt derzeit Unaufmerksamkeit in Betracht. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Der Ford war infolge des Zusammenstoßes nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.
Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg
Bildquelle: Symbolbild © Filmbildfabrik/Shutterstock.com
Polizei.news informiert | Sicherheit für Fußgänger
Straßen sicher überqueren: Aufmerksamkeit und Rücksicht sind entscheidend
Beim Überqueren einer Fahrbahn gelten Regeln für Fußgänger und besondere Sorgfaltspflichten für Fahrzeugführer. Die folgenden allgemeinen Hinweise treffen keine Aussage zur Verantwortung im geschilderten Unfall.
1. Fahrzeugverkehr beachten
Nach § 25 StVO müssen Fußgänger die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Prüfen Sie vor dem Betreten, ob ein sicheres Überqueren möglich ist.
2. Geeignete Querungsstellen nutzen
Wenn Verkehrsdichte, Geschwindigkeit, Sicht oder Verkehrsablauf es erfordern, sind die in der StVO vorgesehenen Querungsstellen zu benutzen, beispielsweise Ampeln, Fußgängerüberwege oder Querungshilfen. An Kreuzungen und Einmündungen müssen vorhandene Fußgängerüberwege beziehungsweise Markierungen an Ampeln genutzt werden.
3. Als Fahrer auf ältere Menschen Rücksicht nehmen
§ 3 Absatz 2a StVO verpflichtet Fahrzeugführer gegenüber älteren Menschen zu besonderer Rücksicht. Insbesondere durch angepasste Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft muss eine Gefährdung ausgeschlossen werden.
Gut zu wissen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Vorgabe, die ausgeschöpft werden muss. Das Tempo ist unter anderem an Verkehr, Sicht und Straßenverhältnisse anzupassen.
Praktischer Tipp: Rechnen Sie als Fahrer frühzeitig mit Menschen, die eine Straße überqueren möchten. Verringern Sie bei einer unklaren Situation die Geschwindigkeit und bleiben Sie bremsbereit.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion