Gepäckstück löst Bahnsteigsperrung aus
(Dortmund, Nordrhein-Westfalen). Am 1. November verursachte ein herrenloses Gepäckstück die Sperrung eines Bahnsteigs und den Einsatz von Spezialkräften am Dortmunder Hauptbahnhof.
Den Eigentümer ermittelten Bundespolizisten auf einem anderen Bahnsteig.
Videoaufnahmen führen zum Eigentümer
Gegen 17:55 Uhr meldeten Mitarbeiter der Bahn dem Bundespolizeirevier Dortmund eine schwarze Sporttasche, die neben einer Sitzbank auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 26 und 31 stand. Umgehend werteten Beamte die Videoaufzeichnungen aus dem besagten Bereich aus. Dabei stellten sie fest, dass ein Mann die Tasche gegen 16:10 Uhr dort abgestellt und sich anschließend entfernt hatte.
Aufgrund der Gesamtumstände veranlassten die Einsatzkräfte die Sperrung der Gleise und des Bahnsteigs und räumten diesen. Zudem wurden die Entschärfer der Bundespolizei verständigt.
Mit starken Kräften fahndeten die Uniformierten nach dem Eigentümer der Tasche. Dieser wurde von einer Streife auf dem Bahnsteig zu Gleis 16 gestellt und zur Dienststelle gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille.
Entschärfer röntgen die Sporttasche
Die zwischenzeitlich eingetroffenen Entschärfer röntgten die Tasche und öffneten sie, nachdem der Inhalt als ungefährlich eingestuft worden war.
Nach erfolgter Personalienfeststellung und Erteilung eines Platzverweises für den Hauptbahnhof nahm der 34-jährige Bochumer sein Eigentum wieder in Empfang.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Hier wird nun die Eröffnung eines Kostenverfahrens gegen den deutschen Staatsbürger geprüft.
Bundespolizei warnt vor unbeaufsichtigtem Gepäck
In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei eindringlich an alle Reisenden, ihre Gepäckstücke nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Denn durch einen möglichen Diebstahl können persönliche Gegenstände abhandenkommen. Zudem können weitreichende polizeiliche Maßnahmen und demzufolge Kosten erforderlich werden. Diese Kosten können von der Verursacherin bzw. dem Verursacher eingefordert werden.
Wenn Sie Ihr Gepäckstück im Zug oder am Bahnhof vergessen haben, informieren Sie bitte unverzüglich das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweiligen Informationsbereiche sowie Reiseauskünfte im Bahnhof.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – Bundespolizeiinspektion Dortmund
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion