Gepäckstück löst Bahnsteigsperrung aus

(Dortmund, Nordrhein-Westfalen). Am 1. November verursachte ein herrenloses Gepäckstück die Sperrung eines Bahnsteigs und den Einsatz von Spezialkräften am Dortmunder Hauptbahnhof.

Den Eigentümer ermittelten Bundespolizisten auf einem anderen Bahnsteig.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fund: Schwarze Sporttasche neben einer Sitzbank am Bahnsteig zu den Gleisen 26 und 31 im Dortmunder Hauptbahnhof
  • Zeitpunkt: Am 1. November 2026 gegen 17:55 Uhr gemeldet; laut Videoaufnahmen bereits gegen 16:10 Uhr abgestellt
  • Maßnahmen: Gleise und Bahnsteig gesperrt, Bahnsteig geräumt und Entschärfer angefordert
  • Eigentümer: 34-jähriger Bochumer auf einem anderen Bahnsteig angetroffen; Atemalkoholtest mit über zwei Promille
  • Entwarnung: Die Tasche wurde geröntgt und nach Einstufung des Inhalts als ungefährlich geöffnet
  • Folgen: Ermittlungsverfahren eingeleitet; die Eröffnung eines Kostenverfahrens wird geprüft

Videoaufnahmen führen zum Eigentümer

Gegen 17:55 Uhr meldeten Mitarbeiter der Bahn dem Bundespolizeirevier Dortmund eine schwarze Sporttasche, die neben einer Sitzbank auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 26 und 31 stand. Umgehend werteten Beamte die Videoaufzeichnungen aus dem besagten Bereich aus. Dabei stellten sie fest, dass ein Mann die Tasche gegen 16:10 Uhr dort abgestellt und sich anschließend entfernt hatte.

Aufgrund der Gesamtumstände veranlassten die Einsatzkräfte die Sperrung der Gleise und des Bahnsteigs und räumten diesen. Zudem wurden die Entschärfer der Bundespolizei verständigt.

Mit starken Kräften fahndeten die Uniformierten nach dem Eigentümer der Tasche. Dieser wurde von einer Streife auf dem Bahnsteig zu Gleis 16 gestellt und zur Dienststelle gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille.

Entschärfer röntgen die Sporttasche

Die zwischenzeitlich eingetroffenen Entschärfer röntgten die Tasche und öffneten sie, nachdem der Inhalt als ungefährlich eingestuft worden war.

Nach erfolgter Personalienfeststellung und Erteilung eines Platzverweises für den Hauptbahnhof nahm der 34-jährige Bochumer sein Eigentum wieder in Empfang.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Hier wird nun die Eröffnung eines Kostenverfahrens gegen den deutschen Staatsbürger geprüft.

Bundespolizei warnt vor unbeaufsichtigtem Gepäck

In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei eindringlich an alle Reisenden, ihre Gepäckstücke nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Denn durch einen möglichen Diebstahl können persönliche Gegenstände abhandenkommen. Zudem können weitreichende polizeiliche Maßnahmen und demzufolge Kosten erforderlich werden. Diese Kosten können von der Verursacherin bzw. dem Verursacher eingefordert werden.

Wenn Sie Ihr Gepäckstück im Zug oder am Bahnhof vergessen haben, informieren Sie bitte unverzüglich das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweiligen Informationsbereiche sowie Reiseauskünfte im Bahnhof.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – Bundespolizeiinspektion Dortmund
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei


Polizei.news informiert | Herrenloses Gepäck
Eine fremde Tasche entdeckt – so reagieren Sie richtig

Ob ein zurückgelassenes Gepäckstück harmlos ist, lässt sich von außen oft nicht erkennen. Überlassen Sie die Überprüfung dem zuständigen Personal und der Polizei.

1. Nicht öffnen oder mitnehmen

Berühren und bewegen Sie das Gepäckstück nicht. Bringen Sie es auch nicht selbst zum Fundbüro und suchen Sie nicht im Inneren nach einem Namen.

2. Personal verständigen

Melden Sie unbeaufsichtigtes Gepäck dem Bahn- und Sicherheitspersonal oder der Polizei. Beschreiben Sie den Standort und das Aussehen möglichst genau.

3. Durchsagen und Absperrungen beachten

Achten Sie auf Hinweise im Bahnhof und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Betreten Sie keine gesperrten Bereiche.

Gut zu wissen: Auch ein letztlich ungefährliches Gepäckstück kann umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen auslösen, solange sein Inhalt ungeklärt ist.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor jedem Aussteigen kurz Sitzplatz, Gepäckablage und Fußraum auf Ihre persönlichen Gegenstände.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion