4,7 Tonnen Kaffee beschlagnahmt: Zoll ermittelt wegen Steuerhinterziehung

(Frankfurt am Main, Hessen). Rund 4,7 Tonnen unversteuerten Kaffee haben Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder am vergangenen Dienstag, 27.10.2026, in einem Lager in Frankfurt sichergestellt.

Weiterhin durchsuchten die Einsatzkräfte acht Wohn- und Geschäftsräume in der Mainmetropole nach weiteren schriftlichen und elektronischen Beweismitteln.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sicherstellung: Rund 4,7 Tonnen unversteuerter Kaffee in einem Lager in Frankfurt am Main
  • Einsatz: Am 27. Oktober 2026 wurden zudem acht Wohn- und Geschäftsräume durchsucht
  • Verdächtige: Drei Männer sollen unversteuerten Kaffee aus den Beneluxstaaten nach Deutschland eingeführt haben
  • Steuerschaden: Derzeit werden rund 11.000 Euro an nicht abgeführter Kaffeesteuer angenommen; die Summe könnte deutlich steigen
  • Ermittlungen: Neben der Zollfahndung ermittelt die Steuerfahndung wegen weiterer mutmaßlicher Steuerhinterziehungen

Drei Männer seit Ende 2024 im Visier

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zolls verfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Ende 2024 die Spur von drei Männern. Diese stehen in Verdacht, unversteuerten Kaffee aus den Beneluxstaaten nach Deutschland unerlaubt eingeführt und somit Steuerhinterziehung begangen zu haben. Daneben ermittelt die Steuerfahndung wegen des Verdachts der Umsatzsteuer-, Einkommenssteuer- und Gewerbesteuerhinterziehung.

Den Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main gingen Feststellungen der Hauptzollämter Darmstadt und Bielefeld voraus. Der Zoll stellte bei Geschäftsprüfungen im Betrieb der nun Beschuldigten und bei Zollkontrollen Auffälligkeiten hinsichtlich der angemeldeten Menge eingeführten Kaffees fest.

Geschätzter Steuerschaden könnte deutlich steigen

Bei Kaffee handelt es sich um ein Genussmittel, auf das in Deutschland Kaffeesteuer erhoben wird. Als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Ware unterliegt Kaffee der Überwachung durch den Zoll. Sobald Röstkaffee aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wird und keine Ausnahmevoraussetzungen gegeben sind, entsteht Kaffeesteuer, die entsprechend abzuführen ist.

Die weitere Auswertung der sichergestellten Beweismittel durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder wird zeigen, ob der durch die nicht abgeführte Kaffeesteuer entstandene Steuerschaden von derzeit geschätzten 11.000 Euro auf ein Vielfaches korrigiert werden muss. Beim Abtransport des sichergestellten Kaffees unterstützte das Technische Hilfswerk, Ortsverband Frankfurt am Main. Die Ermittlungen dauern an.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main / Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main


Polizei.news erklärt | Kaffeesteuer

Warum sich der Zoll auch für Kaffee interessiert

In Deutschland unterliegen Röstkaffee und löslicher Kaffee einer eigenen Verbrauchsteuer. Die Höhe richtet sich nach der Kaffeeart und der Menge.

1. Unterschiedliche Steuersätze

Für Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer 2,19 Euro je Kilogramm, für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Auch entkoffeinierter Kaffee fällt darunter.

2. Auch Waren aus EU-Staaten können steuerpflichtig sein

Beim gewerblichen Bezug von Kaffee aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kann in Deutschland Kaffeesteuer entstehen. Der Warenverkehr innerhalb der EU bedeutet daher keine automatische Befreiung von dieser Steuer.

3. Auch kaffeehaltige Produkte sind erfasst

Für nach Deutschland beförderte kaffeehaltige Waren gelten besondere Steuersätze. Entscheidend sind die Art und der Anteil des enthaltenen Kaffees.

Gut zu wissen: Bei 500 Gramm Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer rechnerisch rund 1,10 Euro.

Praktischer Tipp: Wer Kaffee gewerblich aus dem Ausland beziehen möchte, sollte vorab mit dem zuständigen Hauptzollamt die erforderlichen Anzeigen und Steueranmeldungen klären.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion