(Engelskirchen, Nordrhein-Westfalen). Am Sonntagmorgen (1. November) fuhr eine 40-Jährige aus Hemmingen in ihrem Mercedes auf der Hollenberger Straße in Richtung Wahlscheid.
Gegen 02:10 Uhr kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Fahrbahnverengung und einem am Fahrbahnrand geparkten Pkw.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Hollenberger Straße in Engelskirchen, Fahrtrichtung Wahlscheid
- Zeitpunkt: Sonntag, 1. November 2026, gegen 02:10 Uhr
- Fahrerin: Eine 40-Jährige aus Hemmingen in einem Mercedes
- Unfall: Der Mercedes kollidierte mit einer Fahrbahnverengung und einem geparkten Pkw. Dieser wurde auf ein weiteres Auto geschoben, das wiederum gegen einen Zaun geschoben wurde.
- Alkoholtest: Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,9 Promille.
- Verletzungen: Die Fahrerin wurde leicht verletzt und kam in ein Krankenhaus.
Durch den Aufprall wurde der geparkte Pkw auf einen weiteren geparkten Pkw geschoben, der wiederum auf einen Zaun geschoben wurde.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch bei der 40-Jährigen fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest fiel mit 1,9 Promille positiv aus.
Die 40-Jährige zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu und kam in ein Krankenhaus.
Quelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer
Alkoholfahrt: Wann eine Straftat vorliegen kann
Wer wegen Alkoholkonsums nicht mehr sicher fahren kann, darf kein Fahrzeug führen. Für die strafrechtliche Bewertung spielen neben der Alkoholisierung auch Ausfallerscheinungen und eine mögliche Gefährdung anderer eine Rolle.
1. Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Bei Kraftfahrzeugführern gilt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Zusätzliche alkoholbedingte Fahrfehler müssen dafür nicht nachgewiesen werden.
2. Auch niedrigere Werte können strafrechtlich relevant sein
Bereits unterhalb dieser Grenze kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn zur Alkoholisierung entsprechende Ausfallerscheinungen hinzukommen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
3. Konkrete Gefährdung kann den Vorwurf verschärfen
Wer alkoholbedingt nicht sicher fahren kann und dadurch andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet, kann sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar machen. Ohne eine solche Gefährdung kommt insbesondere Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht.
Gut zu wissen: Welche konkreten strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Fahrerin eingeleitet wurden, geht aus der vorliegenden Polizeimeldung nicht hervor.
Praktischer Tipp: Planen Sie vor dem ersten alkoholischen Getränk eine sichere Heimfahrt, etwa mit Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer nüchternen Fahrperson.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion