Sicherheitsvorfall am Flughafen: Zwei Syrer (20,32) stellen sich
(Schkeuditz, Sachsen). In der Nacht von Samstag zu Sonntag kam es am Flughafen Leipzig-Halle zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall, der zur Sperrung der Nordpiste und zur Einstellung des Flugbetriebs auf der Nordseite führte.
Samstagabend wurde eine Beschädigung am Sicherheitszaun des Flughafengeländes festgestellt. Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizeidirektion Leipzig haben daraufhin mehrmals das Flughafengelände abgesucht. Dabei wurden weder unberechtigte Personen noch verdächtige Gegenstände gefunden. (>> Polizei.news berichtete <<)
Am Tatort waren auch der Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion Leipzig und die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes im Einsatz. Die ersten Ermittlungsergebnisse ließen den Schluss zu, dass der Zaun durch ein Fahrzeug durchbrochen wurde und dieses in der Folge die Örtlichkeit wieder verließ.
Gestern Abend meldeten sich zwei Rechtsanwälte mit ihren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Leipzig und beim Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion Leipzig. Die beiden Männer (20 und 32; syrisch) machten sich als Fahrzeugführer und Fahrzeughalter eines Pkw Audi bekannt. Der 20-Jährige ließ über seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er im Bereich des Flughafens die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und dabei den Zaun des Flughafengeländes durchbrochen habe. Danach habe er sich von der Unfallstelle entfernt und das Auto sei in der Folge auf private Veranlassung abgeschleppt worden. Der 32-Jährige, der als Halter des Audi auftrat, machte keine näheren Angaben. Die weiteren Ermittlungen ergaben zudem, dass der 20-jährige Beschuldigte über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt wurde unter anderem die Durchsuchung des 20-jährigen Beschuldigten, seiner mitgeführten Sachen und seiner Wohnung angeordnet. Das Fahrzeug wurde auf dem Gelände des benannten Autohandels aufgefunden. Ein Bereitschaftsrichter hatte zuvor die Beschlagnahme des Fahrzeugs und dessen Durchsuchung angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Leipzig haben die Ermittlungen aufgenommen. Gegen den 20-Jährigen wird wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Gegen den 32-Jährigen wird wegen des Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ermittelt, weil er das Führen seines Fahrzeugs durch den 20-Jährigen zugelassen haben könnte, obwohl dieser keine Fahrerlaubnis besaß.
Die Ermittlungen zu den konkreten Abläufen am Unfallort, den konkreten Tatbeteiligungen und einer möglichen Motivlage werden fortgesetzt und sind noch nicht abgeschlossen. Es wird weiter in alle Richtung ermittelt.
Quelle: Polizeidirektion Leipzig und Staatsanwaltschaft Leipzig
Bildquelle: Symbolbild Polizei.news-Redaktion / KI-generiert mit OpenAI