Erfurt, TH: Bauunternehmer nach 20-Millionen-Schaden zu fast acht Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat im März dieses Jahres einen Bauunternehmer erneut wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Bereits einige Jahre zuvor war er schon vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Drei weitere Personen wurden der Beihilfe schuldig gesprochen.

Der 49-jährige Bauunternehmer aus Frankfurt am Main wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Seine 29-jährige Nichte und sein ebenfalls 29-jähriger Cousin erhielten wegen Beihilfe jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 31-jähriger Schwager erhielt wegen Beihilfe eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls zur Bewährung.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 bis 2024 Arbeitnehmer «schwarz» beschäftigte, indem er diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialabgaben und Steuern abführte. Hierdurch ist ein Schaden in Höhe von über 20 Millionen Euro entstanden.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren vorangegangene Ermittlungsverfahren durch das Hauptzollamt Erfurt. Im November 2024 erfolgten bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen drei Haftbefehle, 57 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt ca. 175.000 Euro vollstreckt wurden. Bei der Auswertung der sichergestellten Unterlagen stellte der Zoll fest, dass der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren.

Die Verurteilten haben ihre Taten vollumfänglich eingeräumt.

Zusatzinformationen:

Der Zoll prüft und ermittelt unter anderem sehr komplex gestaltete Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel Kettenbetrug.

Kettenbetrugsverfahren sind gekennzeichnet durch den An- und Verkauf sowie die Verbuchung unrichtiger Belege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden (Scheinrechnungen) gegen Zahlung einer Provision.

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.

 

Quelle: Hauptzollamt Erfurt
Bildquelle: Symbolbild © Zoll