Schockanrufer fordern Zehntausende Euro – Polizei schnappt 17-Jährige bei Geldübergabe

Brombachtal (Hessen). Mit einem erfundenen tödlichen Unfall setzten Betrüger eine Seniorin unter Druck und forderten mehrere zehntausend Euro. Als eine 17-Jährige das Geld an der Haustür entgegennahm, griff die Kriminalpolizei zu.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde die Jugendliche am Dienstag, 22. September, einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl. Der Beschuldigten wird versuchter bandenmäßiger Betrug in Form sogenannter Schockanrufe vorgeworfen.

Polizei.news | Deutschland | Hessen
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Brombachtal im Odenwaldkreis.
  • Schockanruf: Montag, 21. September; angeblicher tödlicher Unfall der Stieftochter.
  • Forderung: Mehrere zehntausend Euro als vermeintliche Kaution.
  • Festnahme: 17-jährige mutmaßliche Geldabholerin unmittelbar bei der Übergabe.
  • Haftentscheidung: Haftrichter erlässt am Dienstag, 22. September, Haftbefehl.

Anrufer erfindet Unfall mit getöteter Mutter

Nach den Ermittlungen erhielt die Seniorin am Montag, 21. September, einen Schockanruf. Der Anrufer behauptete, ihre Stieftochter habe einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem die Mutter von zwei Kindern ums Leben gekommen sei.

Nur durch die Zahlung einer Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Euro könne eine Haftstrafe abgewendet werden, täuschte der Anrufer vor. Die Seniorin sollte das Geld am Nachmittag einer Abholerin an ihrer Haustür übergeben.

Nachdem die 17-jährige mutmaßliche Geldabholerin das Geld entgegengenommen hatte, nahm die Kriminalpolizei sie unmittelbar vor Ort fest.

Die aus Osteuropa stammende Jugendliche wurde am folgenden Tag auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Vorwurfs des versuchten bandenmäßigen Betrugs.

Polizei und Generalstaatsanwaltschaft warnen vor Telefonbetrug

Die Behörden nehmen den Fall zum Anlass, erneut vor den Betrugsmaschen „Schockanruf“, „Enkeltrick“ und „falscher Polizeibeamter“ zu warnen. Entsprechende Anrufe richten sich immer wieder vor allem an ältere Menschen.

Diese Hinweise geben die Ermittlungsbehörden:

  • Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an.
  • Druck beenden: Lassen Sie sich am Telefon nicht zu Handlungen drängen. Legen Sie auf.
  • Bei Geldforderungen misstrauisch werden: Das gilt besonders bei verlangten schnellen Entscheidungen, Kontakten zu Fremden und der Herausgabe persönlicher Daten, von Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen.
  • Selbst die Polizei anrufen: Wählen Sie nach dem Auflegen eigenständig die 110 und schildern Sie den Sachverhalt. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste.
  • Keine finanziellen Auskünfte geben: Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Vertrauenspersonen einbeziehen: Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Menschen, denen Sie vertrauen.
  • Angebliche Angehörige selbst kontaktieren: Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie die betreffende Person unter der Ihnen bereits bekannten Telefonnummer an.

Was ist die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft?

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Nach Angaben der gemeinsamen Pressemitteilung besteht sie aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, vier Oberstaatsanwälten und sieben Staatsanwälten.

Sie unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften bei einzelnen Verfahren. Über ihren Einsatz entscheidet der Generalstaatsanwalt durch die Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören:

  • Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten.
  • Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität.
  • Organisierte Kriminalität.
  • Ermittlungsintensive Kapitaldelikte.
  • Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren der Allgemeinkriminalität.
  • Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen.

Dabei werden jeweils auch Finanzermittlungen und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung einbezogen.

 

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main / Polizeipräsidium Südhessen
Bildquelle: Symbolbild © PeopleImages/Shutterstock.com


Polizei.news erklärt | Manipulierte Rufnummern

Warum die Nummer auf dem Display kein Echtheitsbeweis ist

Eine angezeigte Rufnummer lässt nicht zuverlässig erkennen, wer tatsächlich anruft. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing wird die echte Absendernummer durch eine andere Nummer ersetzt.

Auch fremde, echte Nummern können angezeigt werden

Die manipulierte Anzeige kann zu einem tatsächlich existierenden Anschluss gehören. Dessen Inhaber muss mit dem betrügerischen Anruf nichts zu tun haben. Auch eine bekannte Ortsvorwahl beweist deshalb nicht, dass der Anruf aus der Nähe stammt.

110 ist keine reguläre Absendernummer

Die Notrufnummer 110 wird niemals rechtmäßig als Absender eines Polizeianrufs angezeigt. Polizeidienststellen rufen mit ihren jeweiligen Telefonnummern an. Bei einem verdächtigen Gespräch sollten Sie auflegen und die Polizei über eine selbst gewählte Nummer kontaktieren.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion