Mit Eisenstange am Kopf getroffen: Verletzter 19-Jähriger anschließend festgenommen

Reutlingen (Baden-Württemberg). Drei Personen haben am Freitagabend in der Federnseestraße einen 19-Jährigen angegriffen. Einer der Angreifer schlug ihm mit einer Eisenstange gegen den Kopf. Ein weiterer Messerangriff blieb nach bisherigen Erkenntnissen ohne entsprechende Verletzung.

Der junge Mann konnte in Richtung Stadthalle flüchten. Seine Kopfplatzwunde musste ambulant in einem Klinikum behandelt werden. Wegen eines bereits bestehenden Haftbefehls nahmen Polizeibeamte den Verletzten fest.

Polizei.news | Deutschland | Baden-Württemberg
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Federnseestraße in Reutlingen.
  • Tatzeit: Freitagabend.
  • Angriff: Dreiköpfige Gruppe; Schlag mit einer Eisenstange gegen den Kopf und versuchter Angriff mit einem Messer.
  • Verletzter: 19-Jähriger mit Kopfplatzwunde, ambulant im Klinikum behandelt.
  • Festnahme: Gegen den Geschädigten bestand bereits ein Haftbefehl wegen zurückliegender Eigentumsdelikte.

19-Jähriger flüchtet in Richtung Stadthalle

Nach den derzeitigen polizeilichen Ermittlungen wurde der 19-Jährige von einer dreiköpfigen Personengruppe angegangen. Einer der Angreifer schlug ihm mit einer Eisenstange gegen den Kopf.

Im Verlauf der Schlägerei zog einer der Täter ein Messer und versuchte, den jungen Mann damit zu verletzen. Dem Geschädigten gelang jedoch zu Fuß die Flucht in Richtung Stadthalle.

Noch vor dem Eintreffen der Polizei rannten die Angreifer in unbekannte Richtung davon. Eine Beschreibung liegt nicht vor. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind bislang unklar.

Bestehender Haftbefehl führt zur Festnahme des Verletzten

Die bei dem Angriff entstandene Kopfplatzwunde musste in einem Klinikum ambulant behandelt werden.

Gegen den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen bestand zudem ein Haftbefehl wegen zurückliegender Eigentumsdelikte. Deshalb wurde er durch die Polizeibeamten festgenommen.

 

Quelle: Polizeipräsidium Reutlingen
Bildquelle: Symbolbild © Jia Nas/Shutterstock.com


Polizei.news erklärt | Haftbefehle

Haftbefehl ist nicht gleich Haftbefehl

Die Mitteilung nennt einen bestehenden Haftbefehl, aber nicht dessen genaue Art. Haftbefehle können in unterschiedlichen Stadien eines Strafverfahrens erlassen werden.

Untersuchungshaft im laufenden Verfahren

Ein richterlicher Haftbefehl kann Untersuchungshaft anordnen. Er benennt unter anderem den Tatvorwurf, den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund. Eine solche Entscheidung ist noch kein Schuldspruch.

Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

Ein Vollstreckungshaftbefehl dient dagegen der Durchsetzung einer Freiheitsstrafe. Er kann beispielsweise erlassen werden, wenn ein Verurteilter trotz Ladung nicht zum Strafantritt erscheint oder sich dem Vollzug entzieht.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion