24 E-Scooter kontrolliert, acht Strafverfahren: Polizei zieht drei Roller aus dem Verkehr
Rotenburg/Bebra (Hessen). Bei gezielten E-Scooter-Kontrollen hat die Polizei am Montag, 2. November 2026, insgesamt 24 Fahrzeuge überprüft. Die Einsatzkräfte stellten drei E-Scooter sicher und leiteten acht Strafverfahren ein.
Besonders häufig fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen. An einigen Fahrzeugen wurden außerdem technische Manipulationen festgestellt. Die Polizeistation Rotenburg wurde bei den Kontrollen in den Stadtgebieten von Rotenburg und Bebra von der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Unfallzahlen in Osthessen deutlich gestiegen
E-Scooter ermöglichen eine unkomplizierte und flexible Fortbewegung im Alltag. Ihre Fahrerinnen und Fahrer gehören jedoch zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern und sind bei einem Unfall weitgehend ungeschützt.
Wie wichtig die Verkehrssicherheit in diesem Bereich ist, zeigen die Unfallzahlen: Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von rund 109 Prozent. Insgesamt wurden dabei 73 Menschen verletzt, 13 von ihnen schwer.
Mit den Kontrollen wollte die Polizei für die besonderen Gefahren sensibilisieren, die Einhaltung der Verkehrsregeln überprüfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Neben der Verfolgung der festgestellten Verstöße stand die Prävention im Mittelpunkt. Die Einsatzkräfte sprachen mit den Fahrerinnen und Fahrern, erläuterten die geltenden Vorschriften und machten auf die Risiken im Straßenverkehr aufmerksam.
Diese Regeln gelten für E-Scooter
- Verkehrsflächen: Grundsätzlich müssen vorhandene und entsprechend ausgewiesene Radverkehrsflächen genutzt werden. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe befahren werden.
- Mindestalter: Das Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
- Personenbeförderung: Ein E-Scooter darf nur von einer Person genutzt werden. Weitere Personen dürfen nicht mitfahren.
- Alkohol: Grundsätzlich gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot.
- Elektronische Geräte: Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen während der Fahrt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden. Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
- Versicherungsschutz: Erforderlich sind eine gültige Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Versicherungsplakette.
- Höchstgeschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
- Technische Veränderungen: Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
- Schutzhelm: Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Die Polizei empfiehlt jedoch ausdrücklich einen Helm, um das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz zu reduzieren.
Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll unterwegs zu sein. Insbesondere gegenüber Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit einem E-Scooter unterwegs sind, ist besondere Vorsicht geboten.
Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Quelle: Polizeipräsidium Osthessen
Bildquelle: Polizeipräsidium Osthessen
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion