Schweine zu eng geladen, Rindertransporter zu niedrig – Kontrollen decken Mängel auf

Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen). Bei gemeinsamen Tiertransportkontrollen haben Polizei und Veterinärbehörde am Donnerstag, 5. November 2026, zahlreiche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurden Platzmängel bei Schweinetransporten und ein nicht transportfähiges Rind entdeckt.

Zwischen 7:00 Uhr und 12:30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte im gesamten Kreisgebiet 24 Tiertransporte. Im Mittelpunkt standen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorschriften.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollen: 24 Tiertransporte wurden am 5. November im Landkreis Cuxhaven überprüft.
  • Dokumentation: Fünf Beanstandungen betrafen das Reinigungs- und Desinfektionskontrollbuch. Zweimal fehlten erforderliche Befähigungsdokumente.
  • Platzmängel: Zwei Schweinetransporter waren mit geringfügig mehr Tieren beladen, als die Stellfläche erlaubte. Bei einem Rindertransport war die Deckenhöhe unzureichend.
  • Weiterer Befund: Ein nicht transportfähiges Rind wurde festgestellt. Hierzu laufen Ermittlungen.
  • Folgen: Fahrer und Unternehmen müssen wegen der festgestellten Verstöße mit Bußgeldern rechnen, teilweise im dreistelligen Bereich.

Fehlende Dokumente und zu wenig Platz für Tiere

Die Polizeiinspektion Cuxhaven und der Bereich Veterinärwesen des Landkreises führten die Kontrollen gemeinsam mit speziell geschultem Personal durch. Erstmals unterstützten dabei auch Polizeibeamte der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

In fünf Fällen wurde das Reinigungs- und Desinfektionskontrollbuch beanstandet. Darin müssen die Fahrer Angaben zu den transportierten Tieren sowie zur Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs dokumentieren.

Bei zwei weiteren Kontrollen wurden notwendige Dokumente, die zum Tiertransport befähigen, nicht mitgeführt. Zudem bemängelten die Einsatzkräfte bei zwei Schweinetransportern die Stellflächen: Es befanden sich geringfügig mehr Schweine auf den Fahrzeugen, als die vorhandene Fläche erlaubte.

Ausscheidungen gelangen aus Rindertransporter auf die Straße

Bei einem Rindertransport war die Deckenhöhe nicht ausreichend. Zusätzlich gelangten tierische Ausscheidungen durch einen offenen Ablassstutzen auf die Straße.

Der Fahrer konnte beide Verstöße vor Ort beheben. Eine Ahndung wird dennoch folgen.

Außerdem stellten Polizei und Veterinärbehörde einen stehenden, mit Tieren beladenen Viehanhänger fest. Durch sofort eingeleitete Maßnahmen konnte der Anhänger zeitnah seine Fahrt zum Zielort fortsetzen.

Darüber hinaus wurde ein nicht transportfähiges Rind festgestellt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Weitere gemeinsame Kontrollen angekündigt

In den beanstandeten Fällen erwarten Fahrer und Unternehmen Bußgelder, teilweise im dreistelligen Bereich.

Die Polizeiinspektion Cuxhaven und der Bereich Veterinärwesen des Landkreises werden auch künftig gemeinsam Tiertransporte kontrollieren. Der enge regionale Austausch mit der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird fortgesetzt.

 

Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven
Bildquelle: Polizeiinspektion Cuxhaven


Polizei.news erklärt | Transportfähigkeit von Tieren
Ein Tier muss den Transport ohne vermeidbare Leiden bewältigen können

Ob ein Tier transportfähig ist, hängt von seinem Zustand ab. Auch für eine kurze Fahrt ist die Transportfähigkeit eine Grundvoraussetzung.

Selbstständige Fortbewegung ist entscheidend

Nach einem Leitfaden des niedersächsischen Verbraucherschutzamts LAVES ist ein Tier offensichtlich nicht transportfähig, wenn es sich nicht ohne Schmerzen oder ohne Hilfe selbstständig fortbewegen kann.

Im Zweifel tierärztlich beurteilen lassen

Bei Zweifeln an der Transportfähigkeit ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Transportunfähige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung transportiert werden.

Auch Fahrer tragen Verantwortung

Wer das Transportfahrzeug fährt, trägt während der Fahrt Verantwortung für die Tiere – auch dann, wenn eine andere Person sie verladen hat. Durch den Transport dürfen keine unnötigen oder vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.

Zum festgestellten Rind: Warum das Tier bei der Kontrolle als nicht transportfähig eingestuft wurde, geht aus der Polizeimitteilung nicht hervor.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion