Hagen (Nordrhein-Westfalen). Ein Unbekannter hat einem 20-Jährigen während einer Unterrichtseinheit die Geldbörse aus dem Rucksack gestohlen. Anschließend soll er mit einer darin enthaltenen Debitkarte in sechs Fällen unberechtigt bezahlt haben.
Die Tat ereignete sich am 17. Februar 2026 an der SIHK in Hagen. Auf richterlichen Beschluss veröffentlicht die Polizei nun eine Aufnahme des Tatverdächtigen und bittet um Hinweise zu seiner Identität und seinem Aufenthaltsort.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Tattag: 17. Februar 2026. Das Fahndungsportal nennt einen Tatzeitraum von 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr.
Diebstahl: Die Geldbörse eines 20-jährigen Iserlohners wurde während einer Unterrichtseinheit an der SIHK in Hagen aus seinem Rucksack entwendet.
Kartenmissbrauch: Mit der gestohlenen Debitkarte wurden anschließend sechs unberechtigte Zahlungen vorgenommen.
Bildfahndung: Für die Veröffentlichung der Aufnahme liegt ein Gerichtsbeschluss vor.
Hinweise: Polizei Hagen unter 02331 986-2066.
Geldbörse verschwindet während des Unterrichts
Der 20-Jährige aus Iserlohn nahm am 17. Februar 2026 an einer Unterrichtseinheit in einer Bildungseinrichtung in Hagen teil. Nach den ergänzenden Angaben im Fahndungsportal handelte es sich um die SIHK. Dort wurde die Geldbörse aus seinem Rucksack gestohlen.
Im Anschluss soll der bislang unbekannte Täter mit einer Debitkarte aus der Geldbörse in sechs Fällen unberechtigt Zahlungen vorgenommen haben.
Polizei sucht Tatverdächtigen mit Foto
Zur Veröffentlichung der dabei entstandenen Aufnahme liegt nun ein Gerichtsbeschluss vor. Die Kriminalpolizei fragt, wer Angaben zur Identität oder zum Aufenthaltsort des Mannes machen kann.
Wer erkennt den abgebildeten Tatverdächtigen?
Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort des Mannes nimmt die Hagener Polizei unter der Telefonnummer 02331 986-2066 entgegen.
Im Fahndungsportal sind außerdem die zentrale Rufnummer 02331 986-0 und die E-Mail-Adresse poststelle.hagen@polizei.nrw.de angegeben.
Karte gestohlen: Bank sperren lassen und zusätzlich die Polizei informieren
Nach einem Kartendiebstahl zählt schnelles Handeln. Eine Sperrung bei der Bank und eine Anzeige bei der Polizei ergänzen sich, weil unterschiedliche Zahlungswege betroffen sein können.
Sofortige Kartensperrung veranlassen
Kontaktieren Sie Ihre Bank oder den Sperr-Notruf 116 116. Darüber lassen sich alle girocards und die meisten Kreditkarten sperren. Aus Deutschland ist der Anruf kostenfrei.
KUNO-Sperrung für Zahlungen mit Unterschrift
Die Polizei kann eine abhandengekommene girocard zusätzlich über das KUNO-System für das elektronische Lastschriftverfahren sperren lassen. Dabei handelt es sich um das Bezahlen mit Unterschrift statt PIN. Die Sperrinformation wird an die angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet.
Unberechtigte Umsätze dokumentieren
Kontrollieren Sie die Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Halten Sie die betreffenden Unterlagen für die Anzeige bereit.
Praktischer Tipp: Für die KUNO-Sperrung möglichst IBAN und Kartenfolgenummer bereithalten. Die Kartenfolgenummer unterscheidet mehrere Karten zu demselben Konto.