EC-Karte gestohlen und noch am selben Tag benutzt – wer kennt diesen Mann?

Bochum (Nordrhein-Westfalen). Mit einer gestohlenen EC-Karte hat ein Unbekannter Geld abgehoben. Mit richterlichem Beschluss veröffentlicht die Polizei Fotos eines Tatverdächtigen und bittet um Hinweise auf seine Identität.

Die Karte war am 10. Oktober 2025 gestohlen worden. Noch am selben Tag, gegen 12:36 Uhr, hob der Gesuchte damit Geld in einer Bankfiliale am Dr. Ruer-Platz 5 ab. Dabei wurde er gefilmt.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tattag: Die EC-Karte wurde am 10. Oktober 2025 gestohlen und noch am selben Tag benutzt.
  • Geldabhebung: Gegen 12:36 Uhr in einer Bankfiliale am Dr. Ruer-Platz 5 in Bochum.
  • Bildfahndung: Die Polizei veröffentlicht mit richterlichem Beschluss Fotos eines Tatverdächtigen.
  • Hinweise: Unter 0234 909-4605 oder 0234 909-4441 bei der Kriminalwache.

Polizei bittet um Hinweise zum abgebildeten Mann

Die Aufnahmen aus der Bankfiliale sollen helfen, den bislang unbekannten Tatverdächtigen zu identifizieren.


Wer erkennt den Tatverdächtigen?

Hinweise nimmt das zuständige Kriminalkommissariat unter der Telefonnummer 0234 909-4605 oder die Kriminalwache unter 0234 909-4441 entgegen.


 

Quelle: Polizei Bochum
Bildquelle: Polizei NRW


Polizei.news informiert | Gestohlene Bankkarten
Karte gesperrt? Auch an das Bezahlen mit Unterschrift denken

Nach dem Diebstahl einer girocard sind zwei Schritte wichtig: die sofortige Kartensperrung bei der Bank und die Anzeige bei der Polizei. Denn nicht jede Zahlungsart wird über dasselbe System abgewickelt.

Sofort über Bank oder Sperr-Notruf sperren

Veranlassen Sie umgehend die Sperrung. Über den Sperr-Notruf 116 116 ist dies für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich. Aus Deutschland ist der Anruf kostenfrei.

Zusätzliche KUNO-Sperrung über die Polizei

Beim elektronischen Lastschriftverfahren wird eine Kartenzahlung mit Unterschrift statt mit PIN bestätigt. Die Polizei kann die abhandengekommene girocard über das KUNO-System auch für dieses Verfahren sperren lassen. Die Sperrinformation wird an die angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet.

Kontobewegungen weiter kontrollieren

Prüfen Sie nach dem Verlust sorgfältig Ihre Umsätze. Unberechtigte Abbuchungen sollten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse reklamieren.

Praktischer Tipp: Halten Sie für die Anzeige möglichst die IBAN und die Kartenfolgenummer bereit. Diese Angaben helfen bei der eindeutigen Zuordnung der verlorenen Karte.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion