Drogen, Gaspistole und 112 Stangen Zigaretten: Polizei macht großen Fund in Wohnung

Beverungen (Nordrhein-Westfalen). Bei einer Wohnungsdurchsuchung haben Ermittler der Polizei Höxter zahlreiche Drogen, unverzollte Zigaretten und eine Gaspistole samt Munition sichergestellt. Hinzu kam Bargeld in einem höheren vierstelligen Betrag unbekannter Herkunft.

In der Wohnung fanden die Beamten unter anderem rund 450 Gramm Amphetamine und 600 Gramm verkaufsfertig verpackte Marihuana-Blüten. Gegen den 51-jährigen Bewohner laufen die Ermittlungen weiter.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drogen: Unter anderem rund 450 Gramm Amphetamine und 600 Gramm verkaufsfertig verpackte Marihuana-Blüten.
  • Weitere Funde: 112 Stangen unverzollte Zigaretten sowie 60 ebenfalls unverzollte Liquids für E-Zigaretten.
  • Waffe und Bargeld: Eine Gaspistole samt Munition und ein höherer vierstelliger Bargeldbetrag wurden sichergestellt.
  • Beschuldigter: Der 51-jährige Bewohner wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.

Polizei überprüft Funde und ermittelt Verkaufswert

Neben den Drogen entdeckten die Ermittler 112 Stangen unverzollte Zigaretten und 60 unverzollte Liquids für E-Zigaretten. Auch eine Gaspistole samt Munition wurde sichergestellt.

Die Herkunft des ebenfalls aufgefundenen Bargelds ist bislang unbekannt. Derzeit überprüft die Polizei die sichergestellten Gegenstände und ermittelt einen möglichen Straßenverkaufswert.

51-Jähriger zunächst wieder auf freiem Fuß

Das Verfahren gegen den Bewohner ist noch nicht abgeschlossen. Da der 51-Jährige bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten war und nach Angaben der Polizei keine weiteren Haftgründe vorlagen, wurde er nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Höxter
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Höxter


Polizei.news erklärt | Tabakwaren und Steuern
Warum auch E-Zigaretten-Liquids Steuerzeichen brauchen

Die Tabaksteuer betrifft in Deutschland nicht nur klassische Zigaretten. Auch Flüssigkeiten, die als sogenannte Substitute für Tabakwaren bestimmt sind, unterliegen entsprechenden Vorschriften.

Steuerzeichen sind mehr als ein Verpackungsaufkleber

Deutsche Steuerzeichen dienen als Nachweis der Versteuerung. Das Inverkehrbringen steuerpflichtiger Tabakwaren oder entsprechender Substitute ohne die erforderlichen deutschen Steuerzeichen kann straf- oder bußgeldrechtliche Folgen haben.

Liquids sind keine steuerliche Ausnahme

Auch bei Flüssigkeiten für E-Zigaretten ist die steuerrechtliche Einordnung zu beachten. Dass ein Produkt keine klassische Zigarette ist, bedeutet daher nicht, dass es ohne Steuerzeichen verkauft werden darf.

Vorsicht bei Bestellungen aus anderen EU-Ländern

Für den Bezug über den Internethandel aus anderen EU-Ländern weist der Zoll auf besondere Beschränkungen hin. Tabakwaren und Substitute ohne deutsche Steuerzeichen können beschlagnahmt werden. Zusätzlich kann Tabaksteuer zu zahlen sein.

Praktischer Tipp: Vor einer Auslandsbestellung die Hinweise des deutschen Zolls prüfen. Eine regulär wirkende Verkaufsseite oder der Versand aus einem EU-Land belegen nicht, dass die Ware in Deutschland ordnungsgemäß versteuert ist.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion