10.000 Euro angegeben, 30.560 Euro gefunden – Zoll entdeckt Geldbündel in Auto und Kleidung

Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen). Ein Autofahrer hat bei einer Zollkontrolle auf der A46 angegeben, 10.000 Euro Bargeld mitzuführen. Tatsächlich entdeckten die Einsatzkräfte insgesamt 30.560 Euro im Auto und in seiner Kleidung.

Der 48-Jährige konnte weder die Herkunft noch den Verwendungszweck des Geldes darlegen. Der Zoll stellte 30.000 Euro vorläufig sicher. Für die Weiterreise durfte der Mann 560 Euro behalten.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Am 30. Oktober 2026 auf der A46 bei Hückelhoven nach der Einreise aus den Niederlanden.
  • Fahrer: Ein 48-jähriger türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Slowakei.
  • Bargeld: Statt der angegebenen 10.000 Euro führte der Mann 30.560 Euro mit.
  • Sicherstellung: 30.000 Euro wurden vorläufig sichergestellt, 560 Euro blieben für die Weiterreise.
  • Verfahren: Der Zoll leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Clearingverfahren zur Überprüfung der Geldherkunft ein.

Weitere Geldbündel in Handschuhfach und Kleidung

Die Einsatzkräfte zogen den Pkw am 30. Oktober 2026 auf der A46 in der Nähe von Hückelhoven aus dem fließenden Verkehr. Der Fahrer war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.

Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner zunächst ein Bündel mit Geldscheinen. Auf Nachfrage erklärte der Mann, 10.000 Euro Bargeld mitzuführen. Die Einsatzkräfte zweifelten an dieser Angabe.

Aus dem Handschuhfach sowie aus verschiedenen Jacken- und Hosentaschen kamen weitere Geldbündel zum Vorschein. Insgesamt führte der Reisende 30.560 Euro mit. Die Herkunft des Geldes konnte er nicht nachweisen. Auch dessen Zweck konnte er nicht darlegen.

Daraufhin stellte der Zoll 30.000 Euro vorläufig sicher und beließ dem Mann 560 Euro für die Weiterreise. Wegen der nicht richtigen Anzeige der Barmittel wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Clearingverfahren soll Herkunft des Geldes klären

Zusätzlich leiteten die Einsatzkräfte ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dieses Prüfverfahren wird angewendet, wenn der Verdacht besteht, dass Bargeld aus Straftaten stammen oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte.

„Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen die Behörden die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten“, sagt Sabine Krämer, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen. „Ziel ist es zu klären, ob das Bargeld rechtmäßig erworben wurde.“

Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.

 

Quelle: Hauptzollamt Aachen
Bildquelle: Hauptzollamt Aachen


Polizei.news erklärt | Bargeld auf Reisen
10.000 Euro sind innerhalb der EU keine Bargeldobergrenze

Wer beispielsweise von den Niederlanden nach Deutschland reist, darf grundsätzlich auch größere Bargeldbeträge mitführen. Entscheidend sind die Auskünfte gegenüber dem Zoll.

Ab 10.000 Euro besteht eine Auskunftspflicht auf Nachfrage

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende ab einem Betrag von 10.000 Euro oder mehr auf Nachfrage des Zolls Angaben zum mitgeführten Bargeld oder zu gleichgestellten Zahlungsmitteln machen.

Die Höhe des Betrags allein reicht nicht aus

Gefragt werden kann auch nach der Herkunft, dem wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck. Es geht somit ebenfalls darum, wem das Geld wirtschaftlich gehört und wofür es bestimmt ist.

Falsche oder unvollständige Angaben können Folgen haben

Wer den Betrag zu niedrig angibt oder andere erforderliche Auskünfte nicht vollständig erteilt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Gut zu wissen: Ein Clearingverfahren dient der Überprüfung eines Verdachts. Seine Einleitung bedeutet noch nicht, dass die Herkunft des Geldes aus einer Straftat bereits nachgewiesen ist.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion nach Hinweisen des Hauptzollamts Aachen