Davidstern an jüdischem Denkmal erneut beschädigt – Staatsschutz ermittelt

Bad Berleburg (Nordrhein-Westfalen). An einem jüdischen Denkmal ist erneut ein Davidstern beschädigt worden. Der Staatsschutz der Hagener Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereignete sich die Tat in der Nacht von Mittwoch, 4. November, auf Donnerstag, 5. November 2026. Bereits im August war der Davidstern an der Gedenkstätte beschädigt worden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Jüdisches Denkmal in Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein.
  • Tatzeit: Nach derzeitigem Stand in der Nacht vom 4. auf den 5. November 2026.
  • Beschädigung: Betroffen ist ein Davidstern, der bereits im August beschädigt und anschließend wieder am Mahnmal installiert worden war.
  • Ermittlungen: Der Staatsschutz prüft auch einen möglichen Zusammenhang zwischen den beiden Taten.

Ermittlungen zur Beschädigung im August dauern an

Nach der Tat im Sommer hatte sich ein Tatverdacht gegen einen 41-jährigen Mann ergeben. Derzeit wird weiterhin geprüft, ob er für die Beschädigung des Mahnmals im August infrage kommt.

Ob die erneute Beschädigung des Davidsterns mit der ersten Tat in Verbindung steht, ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen des Staatsschutzes.


Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht?

Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Die Hagener Polizei nimmt Hinweise unter der Rufnummer 02331 986 2066 entgegen.


 

Quelle: Polizei Hagen
Bildquelle: Polizei Hagen


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Beobachtungen und Schäden melden

Wer Beschädigungen an einem Denkmal oder einer Gedenkstätte entdeckt, kann mit genauen Angaben zur Aufklärung beitragen.

Fundzeit und Zustand festhalten

Notieren Sie, wann und wo Sie die Beschädigung bemerkt haben. Teilen Sie auch mit, falls Sie das Objekt zuvor noch unbeschädigt gesehen haben.

Mögliche Spuren unverändert lassen

Berühren Sie beschädigte Teile möglichst nicht und nehmen Sie keine Gegenstände mit. Informieren Sie die Polizei über Ihre Feststellungen.

Wahrnehmungen klar beschreiben

Schildern Sie beobachtete Personen, Fahrzeuge oder Abläufe so konkret wie möglich. Kennzeichnen Sie Vermutungen und unsichere Erinnerungen ausdrücklich.

Praktischer Tipp: Bewahren Sie vorhandene Fotos im Original auf und nennen Sie bei der Meldung deren Aufnahmezeitpunkt. Ältere Aufnahmen können helfen, den Zeitraum einer Beschädigung einzugrenzen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion