Schreckschusspistole und 22 verbotene Böller: Grenzkontrolle endet mit Strafverfahren

Bad Bentheim (Niedersachsen). Die Bundespolizei hat gestern Nachmittag an der deutsch-niederländischen Grenze einen 24-Jährigen und einen 32-Jährigen festgestellt, die in ihrem Auto eine Schreckschusswaffe, mehrere Patronen und verbotene Böller dabeihatten.

Die beiden Männer reisten zuvor mit einem Pkw über die BAB 30 aus den Niederlanden nach Deutschland ein.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Bundespolizisten überprüften gegen 16:30 Uhr ein aus den Niederlanden kommendes Auto am Parkplatz Bentheimer Wald an der A30.
  • Waffenfund: Im Ladeboden des Kofferraums lagen eine ungeladene Schreckschusspistole und mehrere unterschiedliche Patronen.
  • Weitere Gegenstände: Die Beamten fanden außerdem 22 verbotene Böller.
  • Maßnahmen: Waffe, Munition und Böller wurden sichergestellt. Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren eingeleitet.

Schreckschusspistole und Patronen im Kofferraum entdeckt

Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten das Auto gegen 16:30 Uhr in der Kontrollstelle auf dem Parkplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 angehalten und kontrolliert.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten im Ladeboden des Kofferraums eine ungeladene Schreckschusspistole mit mehreren unterschiedlichen Patronen.

Solche Pistolen sehen in der Regel der Originalwaffe sehr ähnlich. Die erforderliche Erlaubnis für eine solche Waffe konnte keiner der Männer vorlegen.

22 verbotene Böller sichergestellt – Strafverfahren eingeleitet

Des Weiteren wurden 22 verbotene Böller aufgefunden. Somit bestand hier der Straftatverdacht der gemeinschaftlichen Einfuhr und des Verbringens von explosionsgefährlichen Stoffen sowie des Besitzes und Führens einer Schusswaffe.

Die Beamten nahmen dem 24-jährigen Deutschen und seinem 32-jährigen syrischen Beifahrer die Waffe, Munition und Böller ab und stellten diese sicher.

Gegen beide Männer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim


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Vor der Rückfahrt die Einfuhr klären

Bei Waffen, Munition und Feuerwerkskörpern sollten Reisende vorab klären, welche Voraussetzungen für die Mitnahme nach Deutschland gelten.

Genaue Produktangaben bereithalten

Notieren Sie Hersteller, Modell und vorhandene Kennzeichnungen. Diese Angaben helfen, wenn Sie sich bei den zuständigen Behörden nach den Bedingungen für die Einfuhr erkundigen.

Nicht allein auf Verkaufsaussagen verlassen

Lassen Sie offene Fragen zur Mitnahme und zu erforderlichen Erlaubnissen vor der Reise verbindlich klären. Eine allgemeine Aussage des Verkäufers ersetzt die Prüfung des konkreten Gegenstands nicht.

Gut zu wissen: Im geschilderten Fall war die Schreckschusspistole ungeladen. Dennoch leitete die Bundespolizei wegen des festgestellten Sachverhalts Strafverfahren ein.

Praktischer Tipp: Klären Sie die Voraussetzungen vor dem Kauf. So vermeiden Sie, erst bei der Rückfahrt mit ungeklärten Fragen zur Einfuhr konfrontiert zu werden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion