Rund 200 Euro zu Unrecht kassiert: Frau muss 750 Euro Geldstrafe zahlen
Syke (Niedersachsen). Fünfzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 750 Euro Geldstrafe: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Syke für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2024 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 200 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Automatisierter Datenabgleich deckt gleichzeitigen Bezug auf
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger, die Agentur für Arbeit, der Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen.
Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Geldstrafe, Verfahrenskosten und Rückzahlung
„Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Bildquelle: Hauptzollamt Osnabrück
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion