Neunjährige entdeckt Fremdkörper beim Abbeißen – Holzspieß in Schokoriegel

(Eicha, Thüringen). Beamte der Polizeiinspektion Hildburghausen ermitteln derzeit wegen versuchter gefährlichen Körperverletzung.

Ein 9-jähriges Mädchen packte bereits am Sonntagnachmittag einen Schokoriegel aus, den sie auf ihrer Süßigkeitentour am Halloweenabend in Eicha eingesammelt hatte.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Schokoriegel am Halloweenabend in Eicha eingesammelt
  • Entdeckung: Sonntagnachmittag beim Abbeißen
  • Betroffen: Neunjähriges Mädchen
  • Fremdkörper: Eltern entdeckten einen Holzspieß im Schokoriegel.
  • Ermittlungen: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung; Ursprung des Riegels wird untersucht.
  • Zeugensuche: Polizeiinspektion Hildburghausen bittet um Hinweise; Aktenzeichen 0280811/2026.

Beim Abbeißen bemerkte sie einen Fremdkörper und die Eltern des Mädchens entdeckten einen Holzspieß. Die Ermittlungen zum Ursprung des Riegels laufen. Die Polizei rät: Schauen Sie sich die gesammelten Naschereien vor Verzehr genau an.


Zeugenaufruf

Zeugen, die Hinweise geben können und weitere mögliche Geschädigte werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 03685 778-0 mit der Angabe des Aktenzeichens 0280811/2026 bei der Polizeiinspektion Hildburghausen zu melden.


 

Quelle: Landespolizeiinspektion Suhl
Bildquelle: Symbolbild © graphego/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Verdächtige Süßigkeiten

Fremdkörper entdeckt: Süßigkeit und Verpackung aufbewahren

Eltern sollten gesammelte Süßigkeiten gemeinsam mit ihren Kindern kontrollieren. Bei Auffälligkeiten gilt: nicht essen, den Fund sichern und die Polizei informieren.

1. Verpackung und Inhalt prüfen

Achten Sie auf beschädigte oder geöffnete Verpackungen, mögliche Einstichstellen und sichtbare Fremdkörper. Kinder sollten auffällige Süßigkeiten sofort einem Erwachsenen zeigen.

2. Verdächtige Funde nicht entsorgen

Verdächtige Süßigkeiten nicht verzehren, sondern einschließlich ihrer Verpackung für die Polizei aufbewahren. Lagern Sie den Fund so, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben.

3. Übergabe mit der Polizei abstimmen

Melden Sie mögliche Manipulationen einer Polizeidienststelle. Beschreiben Sie den Fund und fragen Sie, wie Süßigkeit und Verpackung für die weiteren Ermittlungen übergeben werden sollen.

Gut zu wissen: Die Polizei bittet ausdrücklich darum, auch die Verpackung aufzubewahren. Sie gehört daher zusammen mit der auffälligen Süßigkeit zum Fund.

Praktischer Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern, verdächtige Süßigkeiten keinesfalls durch Probieren zu überprüfen, sondern beiseitezulegen und Ihnen zu zeigen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion