Saarbrücken (Saarland). Bereits am 19. Dezember 2025 kam es in der Saarbrücker Bahnhofstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung unter Einsatz eines Messers.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde mithilfe des Geschädigten ein Phantombild des Haupttäters erstellt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Tat: Am 19. Dezember 2025 kam es in der Bahnhofstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer.
- Phantombild: Mithilfe des Geschädigten wurde ein Bild des gesuchten Haupttäters erstellt.
- Veröffentlichung: Das Amtsgericht Saarbrücken hat einen entsprechenden Beschluss erlassen.
- Hinweise: Die Polizei bittet um Angaben zur Identität der abgebildeten Person sowie um weitere sachdienliche Hinweise.
Durch das Amtsgericht Saarbrücken wurde nun ein Beschluss zur Veröffentlichung des Phantombildes erlassen.
Über die Tat hatte die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt bereits am 22. Dezember 2025 um 14:48 Uhr in einer Pressemitteilung berichtet.
Wer erkennt die abgebildete Person?
Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt unter der Telefonnummer 0681/3921-233 in Verbindung zu setzen.
Quelle: Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
Bildquelle: Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
Polizei.news informiert | Hinweise zu Fahndungsbildern
Wiedererkennen sachlich beschreiben
Wer eine gesuchte Person auf einem Fahndungsbild wiederzuerkennen glaubt, sollte seine Hinweise direkt der zuständigen Polizeidienststelle mitteilen.
Den Zusammenhang erläutern
Schildern Sie, woher Sie die Person möglicherweise kennen und wann oder wo Sie sie gesehen haben. Nennen Sie die Merkmale, auf denen Ihre Vermutung beruht.
Unsicherheiten offen angeben
Trennen Sie sichere Erinnerungen von Vermutungen. Wenn Sie sich bei einem Namen, Ort oder Zeitpunkt nicht sicher sind, teilen Sie dies ausdrücklich mit.
Gut zu wissen: Namen und private Anschriften vermeintlich erkannter Personen sollten nicht öffentlich in Kommentaren verbreitet werden. Die Prüfung solcher Hinweise gehört in die Hände der Polizei.
Praktischer Tipp: Nennen Sie beim Kontakt die betreffende Fahndung und das Tatdatum. So kann Ihr Hinweis dem richtigen Ermittlungsverfahren zugeordnet werden.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion