Mutmaßliche kriminelle Vereinigung: Durchsuchungen in vier Bundesländern

(Zwickau/Dresden, Sachsen). Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamts Sachsen ermitteln gegen 12 Beschuldigte im Alter von 18 bis 36 Jahren unter anderem wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in Zwickau im Jahr 2022 zu einer politischen, kommunistischen Gruppe unter dem Namen »Kollektiv Zwickau« zusammengeschlossen zu haben, um regional und überregional gegen rechtsradikale und menschenfeindliche Strukturen vorzugehen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschuldigte: Zwölf Personen im Alter von 18 bis 36 Jahren
  • Tatverdacht: Unter anderem Bildung krimineller Vereinigungen im Zusammenhang mit dem »Kollektiv Zwickau«
  • Festnahmen: Vier Beschuldigte aufgrund bestehender Haftbefehle; ein weiterer Beschuldigter nach einem mutmaßlichen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten vorläufig festgenommen
  • Durchsuchungsorte: Bereiche Zwickau, Dresden, Leipzig, Saalfeld, Bremen und Hamburg
  • Justiz: Vorführung der fünf Festgenommenen beim Ermittlungsrichter angekündigt
  • Stand: Durchsuchungsmaßnahmen dauern laut Mitteilung an.

Die Beschuldigten sollen sich über Jahre hinweg verabredet haben, ihre Ziele durch Begehung von Straftaten, insbesondere durch Körperverletzungsdelikte gegenüber politisch Andersdenkenden und Sachbeschädigungen zu verwirklichen.

Fünf Beschuldigte festgenommen / Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen dauern an

Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle gegen vier Beschuldigte (22, 22, 33 und 36 Jahre) und eine Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen für Wohnungen in den Bereichen Zwickau, Dresden, Leipzig, Saalfeld, Bremen und Hamburg erlassen. Die vier Beschuldigten wurden heute aufgrund der bestehenden Haftbefehle festgenommen. Ein fünfter Beschuldigter (20 Jahre) griff während der Durchsuchungsmaßnahme einen Polizeibeamten tätlich an und wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dresden vorläufig festgenommen. Die fünf Beschuldigten sollen noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Aktuell werden die Durchsuchungsbeschlüsse durch das Landeskriminalamt Sachsen vollzogen. Die Maßnahmen in Thüringen, Hamburg und Bremen werden durch Beamte der jeweiligen Landeskriminalämter unterstützt. Die Durchsuchungsmaßnahmen dauern aktuell noch an.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden und Landeskriminalamt Sachsen
Bildquelle: Symbolbild © NGCHIYUI/Shutterstock.com


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Durchsuchung und Festnahme: Was die Maßnahmen bedeuten

Durchsuchungen und Festnahmen sind Maßnahmen im Ermittlungsverfahren. Sie dienen der Aufklärung eines Verdachts und nehmen eine gerichtliche Entscheidung über die Schuld nicht vorweg.

1. Durchsuchungen dienen der Beweissuche

Nach § 102 Strafprozessordnung können Räume und Sachen von Beschuldigten durchsucht werden, wenn dort Beweismittel vermutet werden. Auch die Ergreifung eines Beschuldigten kann Zweck einer Durchsuchung sein. Grundsätzlich ordnet ein Richter die Maßnahme an; für Gefahr im Verzug sieht § 105 Ausnahmen vor.

2. Vorführung beim zuständigen Gericht

Wer aufgrund eines Haftbefehls ergriffen wird, muss nach § 115 Strafprozessordnung unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt werden. Beschuldigte erhalten Gelegenheit, sich zu äußern und entlastende Umstände vorzubringen. Sie dürfen auch zur Sache schweigen.

3. Es gilt die Unschuldsvermutung

Ein Tatverdacht ist kein Schuldspruch. Ob die vorgeworfenen Straftaten nachgewiesen werden können, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Gut zu wissen: Auch ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl stellt keine Verurteilung dar.

Praktischer Tipp: Achten Sie bei Meldungen über laufende Ermittlungen auf den Veröffentlichungszeitpunkt. Angaben wie „aktuell“ oder „heute“ beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Mitteilung.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion