Zoll entdeckt rund 1,3 Millionen geschmuggelte Zigaretten zwischen legaler Ladung

(Rodgau, Hessen). Rund 1,3 Millionen unversteuerte Zigaretten stellten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und der Hauptzollämter Darmstadt und Dresden bei Fahrzeugkontrollen am Abend des 13.10.2026 auf BAB 3, Höhe Rodgau, sicher.

Zuvor unterzogen Zöllnerinnen und Zöllner aus Darmstadt und Görlitz auf dem Rastplatz Weißkirchen einen aus Bulgarien kommenden Lastkraftwagen samt Auflieger einer Zollkontrolle. Dabei stellten sie mittels einer Großröntgenanlage Unregelmäßigkeiten im vollgeladenen Fahrzeug fest.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sicherstellung: Rund 1,3 Millionen unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken
  • Kontrolle: Am Abend des 13. Oktober 2026 auf der A3; eine Großröntgenanlage zeigte Auffälligkeiten in einem aus Bulgarien kommenden Lastwagen
  • Versteck: Zwischen legal transportierter Ware
  • Steuerschaden: Laut Zoll über 270.000 Euro
  • Verdächtiger: Der 51-jährige bulgarische Fahrer wurde vorläufig festgenommen und ist nach seiner Vernehmung wieder auf freiem Fuß
  • Ermittlungen: Staatsanwaltschaft Darmstadt und Zollfahndungsamt Frankfurt ermitteln wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

Zigaretten zwischen legaler Ladung entdeckt

„Die Zöllnerinnen und Zöllner staunten nicht schlecht, als sie zwischen legal transportierter Ware auf rund 1,3 Millionen geschmuggelte Zigaretten verschiedener Marken stießen und alarmierten umgehend die Frankfurter Zollfahndung“, erklärt Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

„Da die Zigaretten keine deutschen Steuerzeichen hatten und nicht regelkonform transportiert wurden, ist durch den Schmuggel ein Steuerschaden von über 270.000 Euro an der Allgemeinheit entstanden“, erläutert Orth weiter.


Foto: Zöllner kontrollieren einen Lkw, der neben legaler Ladung auch Kartons voller in Deutschland unversteuerter Zigaretten transportiert.
Quelle: ZFA Frankfurt am Main

Lkw-Fahrer nach Vernehmung auf freiem Fuß

Der Fahrer des Lastkraftwagens wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der 51-jährige bulgarische Staatsangehörige befindet sich nach seiner Vernehmung auf Anordnung der sachleitenden Staatsanwaltschaft Darmstadt auf freiem Fuß.

Die sichergestellten Tabakwaren wurden mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW), Ortsverbände Offenbach und Neu-Isenburg, an einen sicheren Ort gebracht. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Zollfahndungsamt Frankfurt geführt.

Zusatzinformationen zur Tabaksteuer

Zigaretten und andere Tabakwaren unterliegen in Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Ob Tabakwaren ordnungsgemäß in Deutschland versteuert wurden, erkennt man an den deutschen Steuerzeichen.

Der Zoll überwacht die ordnungsgemäße Abführung der Verbrauchsteuern, denn die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und die gewerbliche Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung.

Beim Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie hier Zigaretten, sind spezielle Regularien zur Überwachung einzuhalten. Wird gegen diese verstoßen, wird die Tabaksteuer sofort fällig.

Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren geschmuggelt, um die darauf fälligen Steuern nicht zu zahlen, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung.

 

Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Bildquelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main


Polizei.news erklärt | Großröntgentechnik
Wie der Zoll in einen beladenen Lastwagen blickt

Großröntgenanlagen ermöglichen es, Fahrzeuge und ihre Ladung zu durchleuchten. So kann der Zoll Auffälligkeiten erkennen, ohne zunächst sämtliche Waren ausladen zu müssen.

1. Ein Scan macht verborgene Strukturen sichtbar

Die Röntgenbilder geben Einblicke in Bereiche, die bei einer äußeren Sichtkontrolle verborgen bleiben. Auch zwischen regulären Waren können sich verdächtige Ladungsteile abzeichnen.

2. Fachkräfte bewerten die Aufnahmen

Geschulte Zollbedienstete prüfen die Bilder und entscheiden, ob eine weitergehende Warenkontrolle erforderlich ist. Die Technik unterstützt dabei die Erfahrung der Einsatzkräfte.

3. Auffälligkeiten werden überprüft

Ein verdächtiges Röntgenbild ist ein Ausgangspunkt für weitere Kontrollen. Um den Inhalt tatsächlich festzustellen, kann anschließend auch das vollständige Entladen des Lastwagens notwendig werden.

Gut zu wissen: Mobile Röntgenanlagen können an unterschiedlichen Kontrollorten eingesetzt werden.

Merksatz: Das Röntgenbild zeigt Auffälligkeiten – die anschließende Kontrolle klärt, welche Ware sich dahinter verbirgt.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion