(Bad Salzuflen, Nordrhein-Westfalen). Am Sonntagabend (01.11.2026) entdeckte ein Vater bei den Halloween-Süßigkeiten seiner Tochter ein mit einer Nadel präpariertes Kaubonbon und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Die Tochter war am Halloween-Abend (31.10.2026) zwischen etwa 18 und 20.30 Uhr fußläufig im Bereich der Paul-Schneider-Straße und dem dortigen Wohngebiet in Werl-Aspe unterwegs, um an unterschiedlichen Haustüren Süßigkeiten zu erhalten.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Fund: Ein Vater entdeckte eine Nadel in einem Kaubonbon aus den Halloween-Süßigkeiten seiner Tochter
- Sammelgebiet: Paul-Schneider-Straße und umliegendes Wohngebiet in Werl-Aspe
- Zeitraum: Halloween-Abend, 31. Oktober 2026, etwa 18 bis 20:30 Uhr
- Ermittlungen: Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung; Bonbon und Nadel wurden sichergestellt
- Ungeklärt: An welchem Haus die präparierte Süßigkeit verteilt wurde
- Polizeihinweis: Gesammelte Süßigkeiten vor dem Verzehr genau prüfen und verdächtige Funde der Polizei übergeben
Polizei stellt Kaubonbon und Nadel sicher
Bislang konnte nicht zugeordnet werden, an welchem Haus die präparierte Süßigkeit verteilt wurde. Die Polizei stellte das Bonbon samt Nadel sicher. Es handelt sich um eine Süßigkeit eines ausländischen Herstellers aus dem arabischen Raum.
Das Kriminalkommissariat 5 ermittelt wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und bittet um Zeugenhinweise unter der Rufnummer (05231) 6090.
Polizei bittet Eltern und Kinder um Vorsicht
Eltern und Kinder werden um Vorsicht gebeten: Bitte nehmen Sie die am Halloween-Abend erhaltenen Süßigkeiten vor einem Verzehr genau in Augenschein. Sollten Sie darin Fremdkörper wie zum Beispiel Nadeln oder Nägel entdecken, wenden Sie sich persönlich an eine Polizeiwache, damit die Süßigkeiten sichergestellt und Ermittlungen eingeleitet werden können.
Quelle: Polizei Lippe
Bildquelle: Polizei Lippe
Polizei.news informiert | Verdächtige Süßigkeiten
Bei einem verdächtigen Fund auch die Verpackung aufbewahren
Süßigkeit, Verpackung und Fremdkörper können für die Ermittlungen wichtige Spuren enthalten. Bewahren Sie einen auffälligen Fund deshalb für die Polizei auf.
1. Auffällige Süßigkeiten nicht verzehren
Achten Sie auf Einstichstellen, beschädigte Verpackungen und ungewöhnliche Verformungen. Probieren Sie verdächtige Produkte nicht, um deren Unbedenklichkeit zu testen.
2. Fremdkörper möglichst nicht entfernen
Lassen Sie Nadeln oder andere Gegenstände nach Möglichkeit an ihrer Fundstelle in der Süßigkeit. So bleiben mögliche Spuren erhalten. Bewahren Sie auch die zugehörige Verpackung auf.
3. Polizei informieren
Wenden Sie sich mit verdächtigen Funden an die Polizei. Teilen Sie mit, wann und in welchem Gebiet die Süßigkeiten gesammelt wurden.
Gut zu wissen: Eine äußerlich unauffällige Verpackung schließt einen verborgenen Fremdkörper nicht sicher aus.
Praktischer Tipp: Halten Sie auffällige Süßigkeiten bis zur Übergabe an die Polizei getrennt von der übrigen Sammlung und außerhalb der Reichweite von Kindern.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion