760 Gramm Heroin in rund 70 Plastikkugeln entdeckt – Zugreisender in Untersuchungshaft

(Bad Bentheim, Niedersachsen). Am Samstag haben Beamte der Bundespolizei einen mutmaßlichen Drogenkurier festgenommen.

In seinem mitgeführten Gepäck wurden rund 760 Gramm Heroin entdeckt. Jetzt sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollort: Bahnhof Bad Bentheim, in einem grenzüberschreitenden Reisezug
  • Zeitpunkt: Samstag gegen 12:55 Uhr
  • Verdächtiger: Ein 29-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger
  • Fund: Rund 70 Plastikkugeln mit etwa 760 Gramm Heroin sowie drei Joints
  • Geschätzter Wert: Rund 34.000 Euro im Straßenverkauf
  • Maßnahmen: Festnahme und anschließender Haftbefehl; das Zollfahndungsamt Essen führt die weiteren Ermittlungen am Dienstsitz Nordhorn

Heroin bei Grenzkontrolle im Reisegepäck entdeckt

Der Mann war Fahrgast in einem grenzüberschreitend verkehrenden Reisezug. Bundespolizisten hatten den 29-jährigen Portugiesen gegen 12:55 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu den Niederlanden im Bahnhof Bad Bentheim kontrolliert.

Bei der Durchsuchung seiner Sachen und des mitgeführten Gepäcks fanden die Bundespolizisten dann rund 70 Plastikkugeln mit rund 760 Gramm Heroin und 3 Joints. Das beschlagnahmte Rauschgift hätte im Straßenverkauf einen Wert von etwa 34.000 Euro.

Damit endete der Drogenschmuggel des 29-Jährigen im deutsch-niederländischen Grenzraum. Er wurde festgenommen und zusammen mit dem beschlagnahmten Rauschgift für weitere Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an die Beamten des Zollfahndungsamtes Essen übergeben.

Haftrichter erlässt Haftbefehl gegen 29-Jährigen

Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einem Haftrichter beim Amtsgericht Papenburg vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl gegen den 29-Jährigen. Er wurde der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt.

Die abschließenden Ermittlungen in diesem Fall werden vom Zollfahndungsamt Essen, am Dienstsitz in Nordhorn geführt.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim


Polizei.news erklärt | Untersuchungshaft
Was bedeutet ein Haftbefehl im Ermittlungsverfahren?

Untersuchungshaft soll die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens sichern. Sie ist keine vorweggenommene Strafe; die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

1. Ein Gericht entscheidet

Untersuchungshaft wird durch einen schriftlichen richterlichen Haftbefehl angeordnet. Eine vorläufige Festnahme durch die Polizei ist davon zu unterscheiden.

2. Dringender Tatverdacht und Haftgrund

Vorausgesetzt werden grundsätzlich ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlicher Haftgrund. Dazu zählen beispielsweise Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass Beweismittel verändert oder Zeugen unzulässig beeinflusst werden.

3. Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben

Die Haft darf zur Bedeutung des Verfahrens und zur erwarteten Strafe nicht außer Verhältnis stehen. Ihre Voraussetzungen müssen auch während der weiteren Ermittlungen fortbestehen.

Gut zu wissen: Ein Haftbefehl entscheidet noch nicht darüber, ob die beschuldigte Person später verurteilt wird.

Zum aktuellen Fall: Welchen konkreten Haftgrund das Gericht angenommen hat, geht aus der Polizeimitteilung nicht hervor.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion