Gewehr im Auto entdeckt – Polizei ermittelt zur Herkunft der Waffe

(Kölleda, Thüringen). In der Nacht von Sonnabend auf Sonntag kontrollierten Beamte der PI Sömmerda einen 24 Jahre alten BMW Fahrer in Kölleda.

Bei der Fahrzeugkontrolle konnte auf der Rücksitzbank ein nicht geladenes Gewehr älteren Types festgestellt werden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Kölleda
  • Zeitpunkt: In der Nacht von Sonnabend auf Sonntag
  • Beteiligter: 24 Jahre alter BMW-Fahrer
  • Fund: Nicht geladenes Gewehr älteren Typs auf der Rücksitzbank
  • Genehmigung: Keine behördliche Genehmigung für Besitz und Umgang mit der Waffe
  • Maßnahmen: Gewehr sichergestellt und Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet
  • Ermittlungen: Die Polizei klärt, wie der Mann in den Besitz des Gewehres kam

Für den Besitz und den Umgang mit dieser Waffe hatte der Mann allerdings keine behördliche Genehmigung erteilt bekommen. Zur Frage wie der Mann in den Besitz des Gewehres kam, machte er keine Angaben gegenüber der Polizei. Dies ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Die Waffe wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.

 

Quelle: Landespolizeiinspektion Erfurt
Bildquelle: Symbolbild © SolidMaks/Shutterstock.com


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Altes Gewehr gefunden? So reagieren Sie richtig

Ob auf dem Dachboden oder in einem Nachlass: Auch alte Schusswaffen können noch funktionsfähig sein. Wer eine unbekannte Waffe entdeckt, sollte die weitere Prüfung der Polizei überlassen.

1. Liegen lassen und Zugriff verhindern

Fassen Sie die Waffe nicht an und versuchen Sie nicht, sie zu prüfen oder zu entladen. Halten Sie Kinder und andere Personen vom Fund fern, ohne sich selbst zu gefährden.

2. Polizei verständigen statt selbst transportieren

Bringen Sie eine gefundene Waffe nicht eigenständig zur Polizeidienststelle. Informieren Sie die Polizei telefonisch über den Fund und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab. Bei einer akuten Gefahr wählen Sie die 110.

3. Anzeigepflicht bei Inbesitznahme beachten

Wer erlaubnispflichtige Waffen oder Munition als Finder oder nach dem Tod eines Waffenbesitzers in Besitz nimmt, muss dies nach § 37c Waffengesetz unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Die Behörde entscheidet über die weiteren Maßnahmen.

Gut zu wissen: Ein hohes Alter oder ein vermeintlich harmloses Aussehen belegen nicht, dass eine Waffe ungefährlich ist. Die fachgerechte Prüfung übernehmen die zuständigen Stellen.

Praktischer Tipp: Beschreiben Sie beim Anruf den genauen Fundort und weisen Sie darauf hin, ob weitere Personen Zugang haben. Lassen Sie die Waffe bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte unverändert liegen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion