Böller auf Passanten geworfen: Verfahren gegen 16-Jährigen – sonst ruhiges Halloween

(Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen). Die Polizei im Kreis Mettmann zieht eine positive Bilanz der zurückliegenden Halloween-Nacht von Samstag (31. Oktober 2026) auf Sonntag (1. November 2026).

Insgesamt verlief die Nacht in den zehn Städten des Kreises weitgehend ruhig – größere Menschenansammlungen oder herausragende Störungen blieben aus. Die Polizei musste nur vereinzelt wegen Ruhestörungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik tätig werden und insgesamt zwölf Platzverweise aussprechen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gebiet: Die zehn Städte im Kreis Mettmann.
  • Zeitraum: Halloween-Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026.
  • Bilanz: Weitgehend ruhiger Verlauf ohne größere Menschenansammlungen oder herausragende Störungen.
  • Maßnahmen: Viele Konflikte wurden durch Gespräche beruhigt. Die Polizei sprach zwölf Platzverweise aus und stellte vereinzelt Pyrotechnik sicher.
  • Schwerpunkt: Verstärkte Präsenz unter anderem in Erkrath-Hochdahl; dort blieben befürchtete Eskalationen aus.
  • Ratingen: Verfahren gegen einen 16-Jährigen wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Er soll einen Polenböller auf Passanten geworfen haben. Niemand wurde verletzt.

Wie im Vorfeld angekündigt, war die Polizei mit verstärkten Kräften im Kreisgebiet präsent. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Erkrather Stadtteil Hochdahl. Dort war es in der Vergangenheit an Halloween zu brennenden Barrikaden und Angriffen auf Rettungskräfte gekommen. Zwar beobachtete die Polizei vor Ort ab 20 Uhr aufgrund von Halloween-Feierlichkeiten einen entsprechenden Zulauf, zu herausragenden Störungen oder Einsatzlagen kam es jedoch weder in Erkrath-Hochdahl, noch in anderen Städten des Kreisgebiets.

Ferner kam es im Kreis Mettmann zu keinen größeren Versammlungslagen im Zusammenhang mit den Demonstrationen der so genannten «Gen Z» in den umliegenden Großstädten. Im Vorfeld des Halloween-Abends waren zwar in Haan vereinzelte «Gen Z»-Graffiti festgestellt worden – weitere Bezüge zu entsprechenden Aktionen der «Gen Z» stellten die Einsatzkräfte im Kreis Mettmann jedoch nicht fest.

In der Halloween-Nacht selbst kam es dann insbesondere wegen gemeldeter Ruhestörungen zu Polizeieinsätzen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnte die Polizei diese Konflikte durch Gespräche mit den Beteiligten beruhigen – sie musste insgesamt aber auch zwölf Platzverweise aussprechen, weil die angesprochenen Personen den Anweisungen der Polizei nicht Folge leisteten. Vereinzelt stellte die Polizei auch Pyrotechnik sicher.

In Ratingen leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen einen 16-jährigen Deutschen ein. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Jugendliche einen Polenböller auf Passanten geworfen. Verletzt wurde dabei niemand.

Insgesamt bewertet die Polizei die Halloween-Nacht somit positiv: Zu den im Vorfeld befürchteten Eskalationen ist es im Kreis Mettmann nicht gekommen. Die Polizei bedankt sich daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die friedlich gefeiert haben.

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Mettmann


Polizei.news erklärt | Platzverweise in Nordrhein-Westfalen

Was bedeutet ein Platzverweis?

Ein Platzverweis soll eine Gefahr abwehren. In Nordrhein-Westfalen regelt § 34 des Polizeigesetzes, unter welchen Voraussetzungen die Polizei Menschen vorübergehend von einem Ort verweisen darf.

1. Einen Ort verlassen oder vorerst nicht betreten

Zur Abwehr einer Gefahr kann die Polizei eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend verbieten, diesen zu betreten. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

2. Auch zum Schutz von Rettungseinsätzen

Ein Platzverweis kann auch gegen Personen ausgesprochen werden, die einen Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- und Rettungsdiensten behindern. Dazu können beispielsweise Schaulustige gehören, die Zu- und Abfahrten versperren.

3. Räumliche und zeitliche Grenzen beachten

Maßgeblich ist, welchen Bereich die konkrete Anordnung betrifft und wie lange sie gilt. Ein vorübergehender Platzverweis ist von einem längerfristigen Aufenthaltsverbot zu unterscheiden, für das zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen gelten.

Gut zu wissen: Ein Platzverweis kann auch mündlich angeordnet werden. Ein schriftliches Dokument ist dafür nicht grundsätzlich erforderlich.

Praktischer Tipp: Fragen Sie ruhig nach, wenn unklar ist, welchen Bereich Sie verlassen sollen oder wann Sie zurückkehren dürfen. So lassen sich Missverständnisse über die Anordnung vermeiden.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion